Falsch geparkt – zu schnell gefahren? WKR hilft weiter!
Die Rechtsanwälte von WKR sind Experten im Bereich Verkehrsrecht und prüfen Ihren Bußgeldbescheid – schnell und unkompliziert. Fragen Sie uns an! Unsere Ersteinschätzung lohnt sich!
Seit dem 09. November 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Dieser enthält deutlich höhere Strafen für:
- Tempoverstöße
- Falschparken und Halten in zweiter Reihe
- Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Der neue Bußgeldkatalog – Die größten Änderungen
Verstoß | Alter Bußgeldkatalog | Neuer Bußgeldkatalog |
Parken auf Rad- und Gehwegen | bis zu 35 € | bis zu 110 € |
Parken im Fünfmeterraum | bis zu 35 € | bis zu 55 € |
Halten und Parken in zweiter Reihe | bis zu 30 € | bis zu 110 € |
Parken auf Schwerbehinderten -Parkplatz | bis 35 € | bis zu 55 € |
Parken auf einem Lade-/Parkplatz für E-Autos oder Carsharing | bis zu 55 € | |
Parken im amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten /Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 10 € | 100 € |
Lkw-Fahrer missachtet Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen innerorts | 70 € | |
Unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge | bis zu 25 € | bis zu 100 € |
Unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge | bis zu 25 € | bis zu 100 € |
Auto-Posing: unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung, nutzloses Hin- und Herfahren | bis zu 100 € | |
Unerlaubtes Nutzen/ Durchfahren der Rettungsgasse | 200 – 320 € (1 Monat Fahrverbot) |
Die größten Veränderungen im Bereich Tempolimit finden Sie hier.
Auch bei Abstands- und Ampel-Verstößen gilt weiter: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme! Denn die Strafen können hier ein Fahrverbot nach sich ziehen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines dieser Vergehen haben, dann schauen Sie zweimal hin. Die Anfechtung kann sich lohnen. Fordern Sie unsere Erstberatung an.
- Parken auf Rad- und Gehwegen bis zu 110 €
- im Fünfmeterraum geparkt bis 55 €
- Halten/Parken in 2. Reihe bis 110 €
- Parkplatz für Schwerbehinderte benutzt bis 55 €
- Parken auf einem Ladeplatz für E-Autos bis 55 €
- Parkplatz für Carsharing benutzt bis 55 €
- in Zufahrt für Rettungsfahrzeuge geparkt 100 €
- Rettungsfahrzeuge behindert 100 €
- Schrittgeschwindigkeit bei Rechtsabbiegen nicht eingehalten 70 € (LKW im Ort)
- auf Gehweg geparkt bis 100 €
- Auto-Posing: Lärm/ Belästigung durch Abgase bis 100 €
- Unerlaubtes Nutzen der Rettungsgasse 200-320 € (Fahrverbot)
Die größten Veränderungen im Bereich Tempolimit finden Sie hier.
Auch bei Abstands- und Ampel-Verstößen gilt weiter: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme! Denn die Strafen können hier ein Fahrverbot nach sich ziehen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines dieser Vergehen haben, dann zweimal hinschauen. Die Anfechtung kann sich lohnen. Fordern Sie unsere Erstberatung an
Bußgeldbescheid erhalten - WKR winkt Sie durch!
Sie sind geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Ihnen drohen neben einem Bußgeld auch noch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie denken, das Bußgeld ist nicht gerechtfertigt oder der Tatvorwurf ist falsch und möchten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Mit unseren Erfahrungen aus tausenden Verfahren, die wir in der Vergangenheit als Partnerkanzlei von geblitzt.de gesammelt haben, wissen wir: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und somit angreifbar. Aufgrund dieser Expertise wissen unsere Rechtsanwälte, was im Einzelfall zu tun ist. Im Ergebnis führt das sehr oft zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer Verbesserung für unsere Mandanten, weil durch unsere Anwälte Punkte und Fahrverbote vermieden werden.
Kontaktieren Sie uns!
Warum den Bußgeldbescheid von WKR prüfen lassen?
Unsere ausgewiesene Expertise begründet sich aus der Erfahrung, die wir durch die Bearbeitung von weit über 50.000 verkehrsrechtlichen Mandaten sammeln konnten. Gerade durch unsere langjährige Erfahrung im Bußgeldrecht können wir Ihnen die notwendige Sicherheit im Umgang mit Behörden gewährleisten und dabei sicherstellen, dass bei Ihrem Verfahren keine Fehler geschehen.
Unsere Leistungen für Sie auf einem Blick
- unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Bußgelbescheides
- Status: wir halten Sie auf dem Laufenden zu Ihrem Bußgeldverfahren
- Kostentransparenz: Falls Sie sich von uns vertreten lassen möchten, bekommen Sie eine genaue Aufstellung der zu erwartenden Kosten
- Schnelle Rückmeldung und detaillierte Einschätzung zu Ihrem Fall
- Bundesweite Betreuung
Ihr Vorteil: Durch unsere klar definierten Abläufe ist es uns möglich, schneller, besser und günstiger die qualitativ hochwertige Arbeit im Sinne unserer Mandanten zu leisten. Kurzum: Wir belasten Sie nicht mit Bürokratie, sondern entlasten Sie mit schlanken und digitalen Prozessen als Ihr Anwalt für Bußgeld.
Was muss ich tun?
Senden Sie uns Ihren Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid zur Prüfung. Die Rechtsexperten von WKR geben Ihnen dann eine erste Einschätzung über Erfolgsaussichten und erklären Ihnen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.
So läuft es:
- Anfrage senden
- Ersteinschätzung oder telefonische Erstberatung erhalten
- Bei Erfolgsaussichten vertreten wir Sie vor Gericht.
Bei welcher Art Bußgeld berät mich WKR?
Der Bußgeldkatalog regelt eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr. Die WKR hat sich besonders auf Bußgeldbescheide nach Handy-, Abstands-, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstoß spezialisiert. Als Partnerkanzlei von Geblitzt.de blicken wir auf langjährige Erfahrungen bei der Bearbeitung von Bußgeldverfahren sowie bei der Durchsetzung des Rechts unserer Mandanten vor Gericht zurück.
Die WKR als Blitzer-Kanzlei hilft Ihnen, wenn Sie ein Bußgeld erhalten haben:
– für zu hohe Geschwindigkeit
– für das Überfahren einer roten Ampel
– für die Unterschreitung des zulässigen Abstands
– für die Nutzung des Handys am Steuer
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein großer Teil der Bußgeldbescheide ist fehlerhaft: Die Quote liegt bei ca. 30 %. Die Gründe dafür sind vielfältig und manchmal stimmen sogar einzelne Fakten nicht. Waren Sie zur Tatzeit wirklich am Ort? Sind Sie die Person auf dem Foto? Gehört das Nummernschild zu Ihrem Auto? Diese Fakten können Sie selbst prüfen, andere Fehler dagegen können unsere Anwälte durch Akteneinsicht finden.
Hat das Messgerät einen gültigen Eichschein, sind Messbeamte ausreichend geschult oder ist das Gerät falsch aufgestellt? Wenn nicht, dann wären die Messergebnisse vor Gericht nicht verwertbar. Besonders oft kommt es vor, dass der Fahrer auf dem Blitzer-Foto nicht einwandfrei zu erkennen ist. All das kann zur Einstellung eines Bußgeldverfahrens führen oder zur Milderung der Strafe. Letztendlich handelt es sich bei jedem Bußgeldbescheid um einen Einzelfall, der von einem Anwalt für Verkehrsrecht individuell geprüft werden sollte.
Bußgeldverfahren – Das kommt auf Sie zu
Das Bußgeldverfahren ist keine große Sache und im Prinzip schnell erledigt.
Zwei Varianten von Verfahren gibt es:
Variante 1: Der Sachverhalt wird von ihrer zuständigen Behörde ermittelt und diese spricht Ihnen per Bescheid ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit aus. Mit der Bezahlung des geforderten Beitrags ist das Verfahren abgeschlossen.
Variante 2: Entscheiden Sie sich allerdings Einspruch einzulegen, um ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu vermeiden, dann wird folgender Ablauf des Bußgeldverfahrens auf Sie zukommen:
- Anhörungsbogen – In diesem Bogen haben Sie die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Er dient den Behörden zur Ermittlung des tatsächlichen Halters des Fahrzeugs.
- Bußgeldbescheid – Als nächstes erhalten Sie den Bußgeldbescheid per Post mit den genauen Details zum Bußgeld und etwaigen Punkten.
- Einspruch – Sind sie nicht Einverstanden mit dem Bescheid, legen Sie Einspruch ein. Ein Anwalt kann Ihnen in dieser Phase einen entscheidenden Vorteil bringen
- Zwischenverfahren – Der Einspruch wird von der zuständigen Behörde geprüft, ob er formgerecht, insbesondere in der Schriftform und innerhalb der entsprechenden Frist eingelegt wurde.
- Hauptverhandlung – Sind die Beweise aussagekräftig, geht es zur Hauptverhandlung vor einem Gericht.
- Entscheidung – im letzten Schritt wird das Urteil gefällt, gegen das Sie, wenn es nicht zu Ihren Gunsten ist, mit einer Rechtbeschwerde reagieren können.
Der Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld
Der größte Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld liegt in der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Ein Verwarnungsgeld erhalten Sie in der Regel bei geringfügigen Verkehrsverstößen, so zum Beispiel für Falschparken und es beträgt zwischen 5 und 55 Euro und es gibt keine Punkte. Die Höhe für die einzelnen Verstöße ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Wird ein Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlt oder das Verfahren gelangt nicht zur Einstellung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dabei erhöht sich die Geldbuße um Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro. Von einem Bußgeld spricht man dagegen bei Geldbußen ab 60 Euro. Dazu zählen Vergehen wie zum Beispiel die Überschreitung der Geschwindigkeit ab 21 km/h, Abstandsverstöße oder Alkohol am Steuer. Ein wesentlicher Unterscheid zum Verwarngeld ist, das bei einem Bußgeld ein gerichtliches Verfahren nach einem Einspruch möglich ist. Dafür hat man zwei Wochen Zeit. Andernfalls wird das Bußgeld rechtskräftig.
Beim Bußgeldverfahren müssen Sie mit zusätzliche Gebühren gemäß § 107 OWIG rechnen. Hier werden 5 Prozent der Geldbuße festgesetzt, mindestens jedoch 25 Euro, höchsten aber 7.500 Euro. Es können auch Auslagen erhoben werden. Für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde oder jedes Einschreiben mit Rückschein werden 3,50 Euro fällig.
Welche Frist gilt beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tagen ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf der Frist ist der Bußgeldbescheid nicht mehr anfechtbar.
Wie hoch sind die Gebühren und Auslagen?
Laut §107 OWiG beträgt die Gebühr immer fünf Prozent von der Bußgeldsumme. Mindestens jedoch 25 Euro. Zusätzlich kommen Kosten für Auslagen, wie die Versendung von Bußgeldbescheiden oder Akten, hinzu.
Wichtig: Der Versand eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung und die Frist von drei Monaten beginnt dadurch erneut.
Wie hoch kann das Bußgeld maximal sein?
Je nach Schwere des Verkehrsdelikts beträgt das Bußgeld mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 2000 Euro. Wer unter Alkohol oder Drogen unterwegs ist, muss mit maximal 3000 Euro rechnen. Allerdings gelten diese Obergrenzen nur, wenn die Taten vorsätzlich begangen wurden. Bei Fahrlässigkeit sind maximal 1000 beziehungsweise 1500 Euro vorgesehen.
Wie lange ein Bußgeldverfahren dauern kann
Ein Bußgeldverfahren dauert erfahrungsgemäß vom Tat-Datum bis zum Abschluss durchschnittlich 6 Monate. Der Zeitraum setzt sich zusammen aus der Zeit, in der die Bußgeldstelle den Fahrer ermitteln muss und der Zeit bis zum Erlass des Bußgeldbescheides. Beides kann maximal drei Monate dauern. Außerdem kann sich noch ein gerichtliches Verfahren anschließen. Hält die Bußgeldstelle dabei vorgegebene Fristen nicht ein, kann es zur Verfolgungsverjährung kommen.
Wann verjährt die Verfolgung?
Die Verjährung der Verfolgung ist im Paragraf 78 des Strafgesetzbuches geregelt. Tritt sie ein, ist eine Verfolgung einer bestimmten Straftat nicht mehr möglich. Bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr greift sie in der Regel nach 3 Monaten ab Tatzeitpunkt. Sie kann aber durch Schritte im Verfahren unterbrochen werden und sich damit verlängern.
Inwiefern kann ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein?
Die Angaben, die in einem Bußgeldbescheid enthalten sein müssen,
sind gesetzlich geregelt. Fehlen im Bescheid Angaben oder weist er Fehler auf,
ist dieser unter Umständen anfechtbar. Nicht alle Fehler machen einen Bescheid
sofort unwirksam. Ein Tippfehler zum Beispiel ist nicht schwerwiegend genug. Als
Laie ist es schwer zu beurteilen, ob Formfehler oder falsche Angaben einen
Bußgeldbescheid nichtig machen können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann
klären, ob die Fehler einen Einspruch begünstigen können.
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- Punkte in der Probezeit
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- Haben Sie schon einmal Ihre Blitzer-Kosten überprüfen lassen?
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