Die WKR prüft ihr Recht!
Aufgepasst und abgebremst! Seit November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog und bittet Raser und andere Verkehrssünder ordentlich zur Kasse. Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung im Bereich Bußgeldbescheid und Blitzer. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.
Unsere Erstberatung erhalten Sie hier!
Lohnt die Anfechtung des Blitzerbescheides?
Wussten Sie das schon? Ein Drittel aller Bußgeldbescheide ist mangelhaft. Oftmals sind die Vorwürfe nicht ausreichend dokumentiert. Auch ein einfacher Formfehler oder falsche Angaben im Bußgeldbescheid, können diesen anfechtbar machen.
Weitere Anfechtungspunkte können sein:
- schlechte oder nicht eindeutige Bilder
- falsche Beschilderungen oder Messungen
- fehlerhafte Auswertungen
- ungeschulte Messbeamte
- fehlende oder abgelaufene Eichprotokolle
- unregelmäßig gewartete Blitzer
- Fristversäumnisse seitens der Behörden
Welche Vergehen werden durch Blitzer geahndet?
Zeitdruck und Unachtsamkeit zählen zu den häufigsten Ursachen, wenn es um Verstöße gegen die StVO geht. Sind Sie mal wieder zu dicht aufgefahren oder bei Rot über die Ampel?
Die eine oder andere Situation ist sicherlich den meisten Menschen schon einmal widerfahren. Verkehrsverstöße geschehen meist nicht bewusst – sie passieren, weil Menschen Fehler machen. Ärgerlich ist es, wenn diese Ordnungswidrigkeiten durch Blitzer fotografiert werden und mit hohe Blitzerkosten geahndet werden.
WKR hilft Ihnen bei folgenden Verkehrsverstößen:
- bei Rot über die Ampel gefahren
- zu schnell gefahren
- mit dem Handy am Steuer telefoniert
- den Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Alles in allem sollten Sie im Straßenverkehr immer hellwach und konzentriert sein, um Verkehrsverstöße zu minimieren sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Falls es doch einmal zu einem Verstoß kommen sollte – WKR hilft Ihnen gern weiter und prüft Ihren Bescheid.
Überhöhte Geschwindigkeit
Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsgebote hält, wird mitunter schnell von einem Blitzer erfasst. Das kann mit dem neuen Bußgeldkatalog richtig teuer werden! Überschreitungen von bis zu 10 km/h können bereits mit 30 € bestraft werden. Umso schneller Sie fahren, desto höher fällt das Bußgeld aus. Bis zu 800 € können fällig werden, wenn Sie die Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h überschreiten. Zudem können Fahrverbote von bis zu drei Monaten verhängt werden.
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Bereich Tempoversstöße (innerorts):
Tempoverstoß in km/h | Alter Bußgeldkatalog | Neuer Bußgeldkatalog | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
Bis 10 | 15 € | 30 € | ||
11 – 15 | 25 € | 50 € | ||
16 – 20 | 35 € | 70 € | ||
21 – 25 | 80 € | 115 € | 1 | |
26 – 30 | 100 € | 180 € | 1 | 1* |
31 – 40 | 160 € | 260 € | 2 | 1 |
41 – 50 | 200 € | 400 € | 2 | 1 |
51 – 60 | 280 € | 560 € | 2 | 2 |
61 – 70 | 480 € | 700 € | 2 | 3 |
Über 70 | 680 € | 800 € | 2 | 3 |
Tempoverstoß innerorts
• bis 10 km/h = 30 €
• 11-15 km/h = 50 €
• 16-20 km/h = 70 €
• 21-25 km/h = 115 € / 1 Pkt.
• 26-30 km/h = 180 € / 1 Pkt. / 1M FV*
• 31-40 km/h = 260 € / 2 Pkt. / 1 M FV
• 41-50 km/h = 400 € / 2 Pkt. / 1 M FV
• 51-60 km/h = 560 € / 2 Pkt. / 2 M FV
• 61-70 km/h = 700 € / 2 Pkt. / 3 M FV
• über 70 km/h = 800 € / 2 Pkt. / 3 M FV
*Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Bereich Tempoversstöße (außerorts):
Tempoverstoß in km/h | Alter Bußgeldkatalog | Neuer Bußgeldkatalog | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
Bis 10 | 10 € | 20 € | ||
11- 15 | 20 € | 40 € | ||
16 – 20 | 30 € | 60 € | ||
21 – 25 | 70 € | 100 € | 1 | |
26 – 30 | 80 € | 150 € | 1 | 11 |
31 – 40 | 120 € | 200 € | 1 | 11 |
41 – 50 | 160 € | 320 € | 2 | 1 |
51 – 60 | 240 € | 480 € | 2 | 1 |
61 – 70 | 440 € | 600 € | 2 | 2 |
Über 70 | 600 € | 700 € | 2 | 3 |
Tempoverstoß außerorts
• bis 10 km/h = 20 €
• 11-15 km/h = 40 €
• 16-20 km/h = 60 €
• 21-25 km/h = 100 € / 1 Pkt.
• 26-30 km/h = 150 € / 1 Pkt. / 1M FV*
• 31-40 km/h = 200 € / 1 Pkt. / 1 M FV*
• 41-50 km/h = 320 € / 2 Pkt. / 1 M FV
• 51-60 km/h = 480 € / 2 Pkt. / 1 M FV
• 61-70 km/h = 600 € / 2 Pkt. / 2 M FV
• über 70 km/h = 700 € / 2 Pkt. / 3 M FV
1 Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden innerorts härter bestraft als außerorts. Nehmen Sie also besonders in Innenstädten Blitzer acht.
Abstandsverstoß
Auch Drängler müssen weiterhin Rücksicht nehmen und Abstand halten. Der Sicherheitsabstand sollte also ernst genommen werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Innerorts und Außerorts sollten 15 Meter bis 50 Meter Abstand eingehalten werden, je nach Geschwindigkeit. Auf der Autobahn gilt ein halber Tacho Abstand! Wer sich nicht daran hält oder sogar einen Schaden verursacht, wird zur Kasse gebeten!
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Bereich Abstandsverstöße
Abstand | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
bei weniger als 80 km/h | 25 € – 35 € | keine | |
Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h… und weniger Abstand als 5/10 des Tachowertes | 75 € | 1 | |
weniger als 4/10 des Tachowertes | 100 € | 1 | |
weniger als 3/10 des Tachowertes | 160 € | 1 | |
weniger als 2/10 des Tachowertes | 240 € | 1 | |
weniger als 1/10 des Tachowertes | 320 € | 1 | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h Abstand weniger als 5/10 des Tachos | 75 € | 1 | |
weniger als 4/10 des Tachowertes | 100 € | 1 | |
Weniger als 3/10 des Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
Weniger als 2/10 des Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
Weniger als 1/10 des Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h Abstand weniger als 5/10 des Tachos | 100 € | 1 | |
weniger als 4/10 des Tachowertes | 180 € | 1 | |
weniger als 3/10 des Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
weniger als 2/10 des Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
weniger 1/10 des Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß bei unter 80 km/h
• ohne Gefährdung = 25 €
• mit Gefährdung = 30 €
• mit Schaden = 35 €
Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h
• unter 5/10 des halben Tachowertes = 75 € / 1 Pkt.
• unter 4/10 des halben Tachowerts = 100 € / 1 Pkt.
• unter 3/10 des halben Tachowerts = 160 € / 1Pkt.
• unter 2/10 des halben Tachowerts = 240 € / 1 Pkt.
• unter 1/10 des halben Tachowerts = 320 € / 1 Pkt.
Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h
• unter 5/10 des halben Tachowertes = 75 € / 1 Pkt.
• unter 4/10 des halben Tachowerts = 100 € / 1 Pkt.
• unter 3/10 des halben Tachowerts = 160 € / 2Pkt. / 1 M FV
• unter 2/10 des halben Tachowerts = 240 € / 2 Pkt. / 2 M FV
• unter 1/10 des halben Tachowerts = 320 € / 2 Pkt. / 2 M FV
Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h
• unter 5/10 des halben Tachowertes = 100 € / 1 Pkt.
• unter 4/10 des halben Tachowerts = 180 € / 1 Pkt.
• unter 3/10 des halben Tachowerts = 240 € / 2Pkt. / 1 M FV
• unter 2/10 des halben Tachowerts = 320 € / 2 Pkt. / 2 M FV
• unter 1/10 des halben Tachowerts = 400 € / 2 Pkt. / 4 M FV
Rotlichtverstoß
Zeitnot, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder die Gelbphase nicht richtig eingeschätzt – das sind die häufigsten Ursachen, warum eine rote Ampel überfahren wird. Besonders kritisch wird es, wenn die Ampel schon länger auf Rot steht und der Querverkehr schon in der Grünphase ist. Schwerwiegende Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen sowie Passanten könnte die Folge sein. Im Bereich der Ampelverstöße zählt vor allem, ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht wurden. Hier muss mit Fahrverboten gerechnet werden.
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Bereich Rotlichtverstöße
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ampel bei Rot überfahren… |
90 € |
1 |
|
…andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
…Sachschaden verursacht |
240 € |
2 |
1 Monat |
Ampel bei Rot überfahren (Rot länger als 1 Sekunde) |
200 € |
2 |
1 Monat |
…andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat |
… Sachschaden verursacht |
360 € |
2 |
1 Monat |
An einer Ampel mit grünem Pfeil rechts abgebogen, ohne zu halten |
70 € |
1 |
|
…dabei Fußgänger oder Fahrradfahrer der freigegebenen Fahrtrichtung behindert |
100 € |
1 |
|
…oder gefährdet | 150 € | 1 | |
…Sachschaden verursacht |
180 € |
1 |
Rot überfahren mit unter 1 Sekunden
… ohne Gefährdung = 90 € / 1 Pkt.
… mit Gefährdung = 200 € / 2 Pkt. / 1 M FV
… mit Sachschaden = 240 € 2 Pkt. / 1 M FV
Rot überfahren mit über 1 Sekunden
… ohne Gefährdung = 200 € / 2 Pkt. / 1 M FV
… mit Gefährdung = 320 € / 2 Pkt. / 1 M FV
… mit Sachschaden = 360 € / 2 Pkt. / 1 M FV
Grünpfeilverstoß
• rechte Spur nicht genutzt = 15 €
• freigegebene Spur behindert = 35 €
• Grünpfeil ohne Halt passiert = 70 € / 1 Pkt.
• Grünpfeil passiert und Kreuzungsverkehr gefährdet = 100 € / 1 Pkt.
… dabei Unfall verursacht = 120 € / 1 Pkt.
• Grünpfeil passiert und Radfahrer od. Fußgänger behindert = 100 € / 1 Pkt.
… mit Gefährdung = 150 € / 1 Pkt.
… mit Unfall = 180 € / 1 Pkt.
Handyverstoß
Auch das Handy am Steuer ist nach wie vor verboten und wird mit bis zu 200 € und möglichem Fahrverbot geahndet. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Handy in der Tasche. Doch auch bei diesem Bußgeldbescheid lässt sich unter bestimmten Bedingungen Einspruch einlegen. Prüfen Sie Ihren Bußgeldbescheid sicher und zuverlässig mit der WKR – Erhalten Sie jetzt unsere Erstberatung!
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Bereich Handyverstöße
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer benutzt | 100 € | 1 | |
..,.mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
Beim Fahrradfahren das Handy benutzt | 55 € |
Handyverstöße
• Handy am Steuer benutzt = 100 € / 1 Pkt.
… mit Gefährdung = 150 € / 2 Pkt. / 1 M FV
… mit Sachbeschädigung = 200 € / 2 Pkt. / 1 M
• Handy beim Radfahren benutzt = 55 €
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt?
Wenn Sie geblitzt wurden, dauert es in der Regel zwischen zwei und drei Wochen, bis der Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Aber: Die Behörden haben drei Monate Zeit, diesen zu verschicken.
Wie lange kann man Blitzerkosten anfechten?
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Machen Sie den ersten Schritt, schildern Sie uns Ihr Anliegen und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.
Weitere Informationen
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