Hinweis: Dieser Beitrag berichtet über eine Entscheidung aus dem Jahr 2018. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Haben Sie eine ähnliche Frage? Nutzen Sie unser Kontaktformular; Rückruf am selben Werktag.
Wird ein Kind zum Zwecke der Erziehung in einem Heim untergebracht, ist der unterhaltspflichtige Elternteil von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit.
WKR-Erklärung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zugunsten eines Vaters, dessen Kind im Rahmen einer erzieherischen Hilfsmaßnahme vollstationär in einem Heim untergebracht wurde. Der Mann hatte den Entfall seiner Unterhaltspflicht ab dem Zeitpunkt beantragt, ab dem das Kind im Heim aufgenommen worden war.
Der Antrag sei rechtens entschieden die Richter und bestätigten den Wegfall der Unterhaltspflicht. Mit der vollstationären Unterbringung im Heim, so die Begründung, sei der Lebensbedarf des Kindes vollständig gedeckt. Unterhaltsverpflichtete Eltern seien gemäß § 10 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches VIII erst nachträglich im Wege eines Kostenbeitrags an den Kosten einer Heimunterbringung zu beteiligen. (OLG Karlsruhe – 18 WF 33/16)



