Die Folgen eines ärztlichen Kunstfehlers wirken sich fatal aus: Die körperliche Gesundheit ist entweder teilweise oder ganz zerstört. Im schlimmsten Fall verliert der Patient bei einer nicht ordnungsgemäßen Behandlung sein Leben. Liegt ein Behandlungsfehler mit Todesfolge vor, kämpfen Hinterbliebene mit dem Verlust eines geliebten Menschen. Gleichzeitig sehen sie sich vor der schweren Aufgabe, Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen.
Was ist ein Behandlungsfehler
Der reine Misserfolg einer Behandlung ist kein Beweis für einen Behandlungsfehler. Bei einem Behandlungsfehler ist ein Verstoß gegen den ärztlichen Standard und die ärztlichen Sorgfaltspflichten maßgeblich. Die ergeben sich aus dem zugänglichen bzw. verfügbaren Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung. Heißt: Der Arzt muss Maßnahmen ergreifen, die aus berufsfachlicher Sicht in seinem Fachbereiches vorausgesetzt und erwartet werden.
Wichtig: Der Facharztstandard ist höher als der Standard eines Allgemeinmediziners.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Als grober Behandlungsfehler wird ein eindeutiger Verstoß gegen grundsätzliche, bewehrte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte Erkenntnisse angesehen, der einem Arzt schlechterdings nicht hätte unterlaufen dürfen. In juristischer Hinsicht führt ein festgestellter grober Behandlungsfehler dazu, dass eine Beweislasterleichterung in Form einer Beweislastumkehr für den Geschädigten zum Tragen kommt. Der Geschädigte Patient muss in einem Rechtsstreit dann nicht mehr beweisen, dass die gesundheitlichen Folgen des groben Behandlungsfehlers auf diesen zurückzuführen sind. Will der Arzt das Gegenteil behaupten, muss er in dies in diesen Fällen nunmehr beweisen.
Behandlungsfehler nachweisen: nicht unmöglich
Sowohl der in der Gesundheit geschädigte Patient als auch die Hinterbliebenen eines Opfers brauchen dann einen Anwalt für Behandlungsfehler. Nur ein Spezialist mit fachlicher Expertise kennt sich mit dem Vorgang einer schlüssigen Beweisführung vor Gericht aus. Dabei bedeutet die Einsichtnahme in die vollständige dokumentierte Patientenakte der bisherigen Behandlung einen großen Vorteil für das weitere Vorgehen. Im Zweifelsfall gilt es mit Hilfe eines Gutachters zu klären, ob ein Kunstfehler oder Ärztepfusch vorliegt, für den eine Arzthaftung in Frage kommt.
Sie benötigen als als Patient in jedem Falle einen Spezialisten mit entsprechender Expertise. Nur ein kompetenter Anwalt für Medizinrecht, also ein Patientenanwalt kann unter anderem bei der gerichtlichen Feststellung eines Behandlungsfehlers helfen, um eine Verjährung der Ansprüche zu vermeiden oder für die richtige Entschädigung zu sorgen. Bei einem Behandlungsfehler stehen Laien vor erheblichen Problemen, da ihnen nicht nur die medizinische Expertise fehlt sondern auch die juristische Bewertung der Situation ist schwierig fällt.
Wer vermutet, dass sein Leiden durch einen Kunstfehler eines Mediziners verursacht wurde, sollte sich an einen WKR Anwalt wenden. Unser Experten im Medizinrecht prüfen, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bestehen. Sie prüfen auch, welche Schritte nötig sind, um diese Ansprüche durchzusetzen und welche finanziellen Risiken für bestehen.
Behandlungsfehler mit Todesfolge
Besonders schwer trifft es Hinterbliebene, die um ein Opfer eines Behandlungsfehlers mit Todesfolge trauern. Gegenüber dem Arzt oder dem Krankenhausträger hat dieser Personenkreis eventuell ererbte und auch eigene Ansprüche, wenn der Patient nach dem schädigenden ärztlichen Kunstfehler noch eine gewisse Zeit weiterleben konnte. Bis zum Tod entstehen noch Ansprüche, die nach dem Tod auf die Erben übergehen. Die wichtigste Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Schmerzensgeldanspruch.
Wichtig: Ein eigener – nicht ererbter – Schmerzensgeldanspruch steht Ihnen als hinterbliebene Person in der Regel nicht zu.
Den Arzt verklagen: Bleiben Sie nicht allein
Vermuten geschädigte Patienten einen Behandlungsfehler, wenden sie sich oft zunächst an den behandelnden Arzt. Nicht selten bestreitet dieser die gegen ihn gerichteten Vorwürfe. Der Kampf um die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beginnt: Der Weg führt zur Krankenkasse, die bei einem begründeten Verdacht über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten erstellen lässt. Hier wirkt sich das bereits seit 2013 geltende Patientenrechtegesetz positiv aus.
Aus der finanziellen Not heraus wenden sich viele Betroffene an Selbsthilfegruppen und die Verbraucherzentrale – Schritte, die viel Kraft kosten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Betroffene zusätzlich mit den gesundheitlichen Folgen leben müssen. Um Ihnen Ihre Lebenssituation zu erleichtern, brauchen Sie einen rechtlichen Beistand.
Ein WKR-Anwalt unterstützt Sie in allen Schritten. Schildern Sie uns Ihren Fall!
Drei Schritte zu Ihrem Recht
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