Mobiltelefon | I-Pod gilt im Straßenverkehr nicht als Mobiltelefon

Mobiltelefon | I-Pod gilt im Straßenverkehr nicht als Mobiltelefon

Die Mobiltelefoneigenschaft könne nur bejaht werden, wenn das Gerät zumindest auch die Benutzung als Telefon erlaube.

Quelle: Mobiltelefon | iPod gilt nicht als Mobiltelefon im Straßenverkehr

WKR-Erklärung: Gem. § 23 Abs. 1a StVO dürfen im Straßenverkehr keine Mobilfunkgeräte verwendet werden. Das Amtsgericht (AG) Rinteln stellte nunmehr fest, dass der I-Pod von Apple kein solches Mobilfunkgerät ist, da dieses Gerät Telefonieren technisch nicht ermögliche.

Teilen:

Beiträge zum Thema

Punkte in der Probezeit

Punkte in der Probezeit Gerade Fahranfänger machen aus Unsicherheit noch viele Fehler. Dennoch führt der

Neuer Bußgeldkatalog 2020

Neuer Bußgeldkatalog 2020  Der Bußgeldkatalog listet alle Sanktionen für Verkehrsverstöße auf, von der Geschwindigkeitsüberschreitung über

Schnellkontakt

Kontaktformular WKR

Brauchen Sie rechtliche Beratung?

Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.


Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h unsere Ersteinschätzung.

*Pflichtfeld