Mobiltelefon | I-Pod gilt im Straßenverkehr nicht als Mobiltelefon

Mobiltelefon | I-Pod gilt im Straßenverkehr nicht als Mobiltelefon

Die Mobiltelefoneigenschaft könne nur bejaht werden, wenn das Gerät zumindest auch die Benutzung als Telefon erlaube.

Quelle: Mobiltelefon | iPod gilt nicht als Mobiltelefon im Straßenverkehr

WKR-Erklärung: Gem. § 23 Abs. 1a StVO dürfen im Straßenverkehr keine Mobilfunkgeräte verwendet werden. Das Amtsgericht (AG) Rinteln stellte nunmehr fest, dass der I-Pod von Apple kein solches Mobilfunkgerät ist, da dieses Gerät Telefonieren technisch nicht ermögliche.

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