Die Mobiltelefoneigenschaft könne nur bejaht werden, wenn das Gerät zumindest auch die Benutzung als Telefon erlaube.
Quelle: Mobiltelefon | iPod gilt nicht als Mobiltelefon im Straßenverkehr
WKR-Erklärung: Gem. § 23 Abs. 1a StVO dürfen im Straßenverkehr keine Mobilfunkgeräte verwendet werden. Das Amtsgericht (AG) Rinteln stellte nunmehr fest, dass der I-Pod von Apple kein solches Mobilfunkgerät ist, da dieses Gerät Telefonieren technisch nicht ermögliche.