WKR-Erklärung: Die Verbotsregelung des § 23 Abs. 1a der StVO gilt auch für Mobiltelefone ohne SIM-Karte. Demnach ist während der Fahrt jegliche Aktivität verboten, bei der ein Mobilfunkgerät in den Händen gehalten wird, so auch die Nutzung als Diktiergerät oder zum Musikabspielen.
Blitzer Apps: Was verbietet der neue Bußgeldkatalog?
Radarwarner, ob als eigenes Gerät, im Navigationssystem oder als Blitzer App, bewegten sich bisher in