Anwalt nach Autounfall
Ein Unfall ist schon schlimm genug, aber der anschließende Papierkrieg mit der gegnerischen Versicherung kann den Ärger noch steigern. Es klingt im Grunde ganz einfach: Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, bekommt seinen Schaden vollständig vom Gegner erstattet.
In der Praxis aber, müssen sich die Geschädigten über Wochen und Monate mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Sie müssen Beweise und Belege sammeln, Formulare ausfüllen, einen kompetenten Gutachter finden, sich um Abschleppservice, Fahrzeugreparatur und Ersatzwagen kümmern und nebenbei vielleicht noch ihre Verletzungen behandeln lassen.
Die Versicherung wird kaum von sich aus mehr als nötig zahlen, und oftmals werden Ansprüche grundlos gekürzt, Leistungen verweigert oder die Zahlungen bewusst verzögert. Laien ohne rechtlichen Beistand können den ausgebildeten Bearbeitern in den Schadensabteilungen wenig entgegensetzen.
Unfallschaden — Wer haftet für welche Schäden?
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wer für den Schaden am eigenen und fremden Fahrzeug oder für körperliche Schäden (Schmerzensgeld) haftet und was bei der Schadensregulierung zu beachten ist. Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Personengruppen vorgeschrieben. Gerade für Rechtsanwälte kann die Fehleinschätzung der Rechtslage teuer werden.
Daher darf laut Rechtsdienstleistungsgesetz nicht jede Berufsgruppe gewerblich Rechtsberatungen vornehmen. Denn wer beratend tätig ist, ist grundsätzlich für falsche Auskünfte haftbar.
Aber auch wer im medizinischen Bereich und in der Lebensmittelproduktion arbeitet, setzt sich Regressforderungen aus. Ebenso sind Tierhalter, Immobilieneigentümer und andere Privatpersonen für Schäden haftbar, die in ihren Verantwortungsbereich fallen.
Das gilt ganz besonders für alle Straßenverkehrsteilnehmer.
Wenn Sie einen Anwalt nach Autounfall benötigen, sind unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Sie da und vertreten Sie in allen Haftungsfragen. Wer zu einer Risikogruppe gehört, sollte möglichst bald anwaltlichen Rat einholen und über eine spezielle Haftpflichtversicherung nachdenken.
Was genau ist Haftung?
Unter Haftung versteht man die Pflicht, für einen Schaden einzustehen. Meistens geht es dabei um die Zahlung von Schmerzensgeld nach einem Autounfall oder sonstigen Schadensersatz. Die grundlegenden Haftungsvorschriften sind im BGB zu finden. Darüber hinaus gelten Sonderregelungen in einzelnen Rechtsgebieten, beispielsweise dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Unterschiedliche Haftungsarten
Es gibt die vertragliche und die deliktische Haftung. Ein Vertrag bedeutet die Verpflichtung zu wechselseitigen Leistungen. Als Vermieter ist man zum Beispiel verpflichtet, dem Mieter eine mängelfreie Mietsache zu überlassen. Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, durch den die Mietsache und das Eigentum des Mieters beschädigt werden, haftet der Vermieter dafür.
Aber auch ohne eine vertragliche Beziehung können haftungsrechtliche Folgen aus Delikten, also aus unerlaubten Handlungen erwachsen. Wenn etwa ein Autofahrer auf einer Kreuzung einem Radfahrer die Vorfahrt nimmt und damit einen Unfall verursacht, hat sich der Autofahrer schadenersatzpflichtig gemacht. Dies gilt für Schäden am Eigentum des Radfahrers und auch für erlittene Gesundheitsschäden.
Haftung nur für eigenes Verschulden?
Jeder muss grundsätzlich nur Schäden haften, die er selbst verursacht hat. Doch unter Umständen muss man auch für die Fehler von Hilfspersonen haften. Im Deliktsrecht und im Vertragsrecht gelten hierbei unterschiedliche Regelungen. Im Vertragsrecht gibt es die Figur des Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB). Dieser übernimmt die Pflichten für seinen Auftraggeber, welcher sich wiederum das Verhalten des Gehilfen zurechnen lassen muss. So haftet beispielsweise ein Versandhändler für die Fehler des Transportunternehmens, das er mit der Lieferung der Ware an Kunden beauftragt.
Im Deliktsrecht dagegen kann der Geschäftsführer sich entlasten, wenn er sich kein Verschulden bei der Wahl und Kontrolle seines Gehilfen zurechnen lassen muss (§ 831 BGB). Ein Verrichtungsgehilfe kann hier aber nur ein Betriebsangehöriger sein, der weisungsgebunden ist.
Schadenersatzpflicht entsteht meist nur dann, wenn der Verursacher des Schadens schuldhaft gehandelt hat, das heißt, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Manchmal greift auch verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, etwa bei der Tierhaltung oder im Straßenverkehr. Kraftfahrer müssen nicht schuldhaft handeln, um ihnen eine Mithaftung zuzuschreiben, denn die Nutzung eines Kraftfahrzeuges birgt von sich aus ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Tierhalter haften ebenso für alle Schäden, die ihr Tier einer anderen Person zugefügt hat. Hersteller haften für Produktfehler, wenn sie fehlerhafte Produkte in den Verkehr bringen.
Benötigen Sie anwaltlichen Rat nach einem Autounfall? Schildern Sie uns Ihren Fall!