Teilweiser Sorgerechtsverlust bei mangelnder Impfbereitschaft möglich

die Statue der Gerechtigkeit und Gesetzesbücher im Hintergrund

Hinweis: Dieser Beitrag berichtet über eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Dieses Rechtsgebiet bearbeitet WKR nicht. Für Fragen zu Verkehrsunfall, Bußgeld, Arbeitsrecht, Arzthaftung, Mietrecht, Reiserecht, Scheidung oder Unterhalt nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Bei Uneinigkeit der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über die Durchführung einer von der STIKO empfohlenen Schutzimpfung kann die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil, der die Impfung des Kindes befürwortet, alleine übertragen werden.

 

WKR-Erklärung: Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 09.11.2016 (Az. BGH XII ZB 298/15) ist eine Entscheidung zur Notwendigkeit einer Impfung eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und im Zweifel auf den Partner alleine zu übertragen, der im Sinne des Kindeswohls das für die Gesundheitssorge bessere Konzept verfolgt. Maßstab für die Notwendigkeit ist hierbei nach Meinung des BGH die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

 

Quelle: Partieller Sorgerechtsverlust bei mangelnder Impfbereitschaft | Recht | Haufe[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][ultimate_heading main_heading=“Mehr lesen“ heading_tag=“h3″ alignment=“left“ margin_design_tab_text=““][/ultimate_heading][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=“green“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][dt_blog_posts_small orderby=“rand“ columns=“3″ category=“familienrecht“][/vc_column][/vc_row]

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