Das Thema Arbeitsrecht ist komplex. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich über die rechtlichen Grundlagen und über die wichtigsten Elemente Ihres Arbeitsvertrages informieren. Über rechtliche Normierungen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen klären Sie die WKR-Anwälte gern auf. Dadurch haben Sie den Vorteil, Ihrem Arbeitgeber bei Verhandlungen eine kompetente Ausstrahlung zu vermitteln.
Der Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten
Einen Arbeitsvertrag ohne Rechte und Pflichten gibt es nicht. Bei der gegenseitigen Begründung stellen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Dienste zur Verfügung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt für alle Formen von Arbeitsverhältnissen. Dabei wird grundlegend der befristete von einem unbefristeten Arbeitsvertrag unterschieden. Eine Befristung kann zweck- oder zeitabhängig sein.
Aus dieser Unterscheidung ergeben sich auch unterschiedliche Arbeitsverträge, die ein bestimmtes Arbeitsverhältnis regeln. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter oder einen projektbezogenen Arbeitsvertrag handeln. Aufgrund der speziellen Unterarten von Verträgen, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen.
Unser Expertenteam beantwortet Ihnen sämtliche Fragen zu den Themen Kündigung, Arbeitsvertrag, Abwicklung des Arbeitsvertrages, Abmahnung und Abfindung. Sie befassen sich auch mit einem möglichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Arbeitsvertrag unbedingt prüfen lassen
In wirtschaftlich schlechten Zeiten, in denen bei vielen Arbeitnehmern aktuell die Kategorie der Kurzarbeit dominiert, wirkt sich der Kampf um den Bestand des Arbeitsplatzes heftig auf das Arbeitsleben aus. Verständlicherweise wollen auch vertragliche Änderungen rechtlich geprüft sein. Zeigen Sie unserem WKR Anwalt Ihren Arbeitsvertrag, der diesen nicht nur auf seine elementaren Mindestanforderungen überprüft, sondern auch auf eventuelle Stolpersteine.
Je nach Arbeitsverhältnis können Arbeitsverträge auch durch andere Bestimmungen ergänzt werden. Zu denken wäre an Ergänzungen, die sich etwa durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder betriebliche Übung in einem Vertrag niederschlagen können. Vor allem gewerbliche Arbeitnehmer oder kaufmännische Angestellte sollten ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen, denn für sie existieren Sonderbestimmungen in der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch.
Warum WKR?
Von der Begründung Ihres Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung – sei diese gewollt oder nicht – sind unsere WKR Anwälte an Standorten wie etwa München, Berlin oder Düsseldorf Ihr kompetenter Ansprechpartner. In einer Erstberatung finden wir heraus, ob es rechtliche Fehler bei der Abwicklung, der Beendigung oder gar schon bei Begründung Ihres Arbeitsverhältnisses gegeben hat.
Gerade weil eine Streitigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich die Persönlichkeit der betroffenen Streitparteien berührt und auch die Existenz des Arbeitnehmers gefährden kann, prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten Ihres konkreten Sachverhaltes. Für Sie bedeutet das: Der erste Schritt beginnt in Form einer Ersteinschätzung. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen unsere Experten bereit.
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