Seit einem Jahr hat uns der Corona-Virus fest im Griff – nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, insbesondere der Lockdown, führt die Wirtschaft langsam in eine Abwärtsspirale. Besonders hart sind Unternehmen betroffen, die auf regen Kundenverkehr angewiesen sind, wie beispielsweise Gastronomie-Betriebe, Shopping-Center, Einzelhändler, Friseure oder Fahrschulen.
Viele von ihnen mussten ihren Betrieb aufgrund der Maßnahmen teilweise oder sogar ganz einstellen. Das Abflauen der Wirtschaft führt auch dazu, dass viele Arbeitnehmer über kurz oder lang in Kurzarbeit landen. Und wäre das nicht schon schlimm genug, folgt für viele Arbeitnehmer auch noch eine Kündigung. Aber ab wann ist eigentlich eine Kündigung während der Kurzarbeit rechtmäßig? Wie sollte ich mich im Falle einer Kündigung verhalten?
Diese und andere Fragen zum Thema Kündigung und Kurzarbeit während der Corona-Krise beantwortet Ihnen Christoph Lattreuter, Geschäftsführer der WKR Kanzlei Leipzig. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf Bild.de.