Uber-Geschäftsmodell in Europa nicht umsetzbar

Uber-Geschäftsmodell in Europa nicht umsetzbar

Hinweis: Dieser Beitrag berichtet über eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Dieses Rechtsgebiet bearbeitet WKR nicht. Für Fragen zu Verkehrsunfall, Bußgeld, Arbeitsrecht, Arzthaftung, Mietrecht, Reiserecht, Scheidung oder Unterhalt nutzen Sie unser Kontaktformular.

[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Uber verärgerte mit der Vermittlung von Privatleuten als Fahrdienstleister, Behörden und die Taxi-Branche. Der Service musste fast überall in Europa eingestellt werden. Der EuGH hat nun entschieden, dass es dabei bleibt.

 

WKR-Erklärung: Per App vermittelte UberPop gegen Entgelt seinen Nutzern, Privatleute mit eigenem PKW für Fahrdienste. Ein spanisches Taxi-Unternehmens ging dagegen vor.  Dem spanischen Gericht, das sich mit der Sache befasste war allerdings unklar, ob Uber für seine Dienste – wie alle anderen Taxidienste auch – eine behördliche Genehmigung braucht. Denn abhängig davon, ob Ubers Vermittlungsservice als eine Verkehrsdienstleistung oder als „Informations-Dienstleistung“ einzustufen wäre, hätte Ueber im letzteren Fall von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden können. Die spanischen Richter wandten sich an mit ihrer Frage an den Europäischen Gerichtshof.

In Luxemburg entschied man, dass der von Uber angebotene Vermittlungsdienst als Verkehrsdienstleistung einzustufen sei. Es sei daher Sache der Mitgliedsstaaten, Bedingungen zu regeln, unter denen eine Dienstleistung wie UberPop erbracht werden kann. (EuGH / Az. C-434/15 / 20.12.2017)

Diese Entscheidung dürfte das Ende des ursprünglichen Geschäftsmodells von Uber in Europa bedeuten. Nach einer Vielzahl juristischer Streitigkeiten hatte Uber seinen Dienst hier ohnehin bereits nahezu komplett eingestellt.  Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) begrüßte das EuGH-Urteil. Taxifahrer sei in Deutschland ein Beruf. Für Fahrzeuge in der Personenbeförderung gebe es ein engmaschigeres Netz von Kontrollen als für private Autos. Laien seien daher keine Bereicherung für die Beförderung, betonte BZP-Präsident Michael Müller.

 

Quelle: EuGH: Uber ist eine Verkehrsdienstleistung[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][ultimate_heading main_heading=“Mehr lesen“ heading_tag=“h3″ alignment=“left“ margin_design_tab_text=““][/ultimate_heading][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=“green“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][dt_blog_posts_small orderby=“rand“ columns=“3″ category=“verbraucherrecht“][/vc_column][/vc_row]

Teilen:

Beiträge zum Thema

Was tun bei Verweisung?

Bei Berufsunfähigkeit kann Ihre Versicherung Ihnen eine Verweisungsklausel entgegenhalten, wenn Sie weiterhin in einem anderen

Schnellkontakt

Kontaktformular WKR

Brauchen Sie rechtliche Beratung?

Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.


Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h unsere Ersteinschätzung.

*Pflichtfeld