Hinweis: Dieser Beitrag berichtet über eine Entscheidung aus dem Jahr 2018. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Dieses Rechtsgebiet bearbeitet WKR nicht. Für Fragen zu Verkehrsunfall, Bußgeld, Arbeitsrecht, Arzthaftung, Mietrecht, Reiserecht, Scheidung oder Unterhalt nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ist das Vertrauen in die Redlichkeit eines Versicherungsnehmers schwer erschüttert, ist eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Versicherer nicht mehr zumutbar.
Quelle: www.anwaltonline.com
WKR-Erklärung: Ein Mann hatte sich mit einer Klage gegen die von seiner Berufshaftpflichtversicherung ausgesprochene Kündigung gewandt. Das Landgericht wies die Klage ab denn: Der Mann der nach einem Unfall Zahlungen wegen seiner Berufsunfähigkeit erhielt, sollte nach einiger Zeit durch die Versicherung auf seinen Gesundheitszustand geprüft werden.
Bei dem Termin saß der Mann im Rollstuhl und gab vor, Schmerzen zu haben. Der Mitarbeiter der Versicherung empfand den augenscheinlich sportlich-gestählten körperlichen Zustand des Rollstuhlfahrers als merkwürdig. Weitere Recherchen im Internet offenbarten aktuelle Bilder des Mannes, auf denen er als erfolgreicher Marathonläufer posierte. Einem Detektiv den die Versicherung eingeschaltet hatte und der den Mann unter einem Vorwand aufsuchte, bot der Simulant seine Dienstleistungen als Küchenbauer an.
Bei solch einem Verhalten, so das Fazit des Gerichts, dürfe die Versicherung den Vertrag fristlos kündigen und auch eine erneute zukünftige Versicherung verwehren. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich. Wäre dem nicht so hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, es einmal sanktionslos zu versuchen, die Versicherung hinters Licht zu führen. (OLG Oldenburg – 5 U 78/16)



