Hinweis: Dieser Beitrag berichtet über eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Haben Sie eine ähnliche Frage? Nutzen Sie unser Kontaktformular; Rückruf am selben Werktag.
[vc_row][vc_column][vc_column_text]
Ob Verbraucher auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ohne ausdrückliche Erlaubnis ist unzulässig.
WKR-Erklärung: Verbraucher müssen einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht, so auch der Zahlung von Trinkgeld, ausdrücklich zustimmen.
Ein Reiseanbieter für Kreuzfahrten buchte automatisch 10 Euro Trinkgeld pro Nacht und Person vom Bordkonto der Reisenden ab. (In der Kreuzfahrtbranche ist es gängig, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen.) Das Unternehmen berief sich auf eine entsprechende Regelung in seinen AGB.
Diese Praxis hat das Landgericht Koblenz nun untersagt. Nach Auffassung des Gerichts liegt hierbei ein Verstoß gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit vor. Ob Verbraucher auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. (LG Koblenz / 15 O 36/17)
Quelle: Rechte von Kreuzfahrturlaubern gestärkt: Automatische Abbuchung von Trinkgeldern unzulässig
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][ultimate_heading main_heading=“Mehr lesen“ heading_tag=“h3″ alignment=“left“ margin_design_tab_text=““][/ultimate_heading][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=“green“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][dt_blog_posts_small orderby=“rand“ columns=“3″ category=“verbraucherrecht“][/vc_column][/vc_row]



