Welche Formen des Unterhalts gibt es?

Aktualisiert im Oktober 2026.

Nach dem Gesetz schulden Verwandte in gerader Linie sich gegenseitig Unterhalt, vor allem also Eltern ihren Kindern und Kinder ihren Eltern. Außerdem sind Ehe- und Lebenspartner unterhaltsberechtigt.

In den meisten Unterhaltsverfahren wird um Kindesunterhalt und die Ansprüche des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners gestritten. Gelegentlich kommt es auch vor, dass Kinder ihren pflegebedürftigen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden. Ansprüche auf Verwandtenunterhalt bestehen sogar zwischen Großeltern und Enkeln, diese werden in der Praxis jedoch selten relevant.

Kindesunterhalt

Beide Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt leisten, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch nicht von eigenen Einkünften leben können. Unterschieden wird zwischen Bar- und Naturalunterhalt, also finanzieller Unterstützung und persönlicher Betreuung und Versorgung. Nach einer Trennung muss derjenige, der nicht mehr mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Beitrag durch Geldzahlungen leisten.

Elternunterhalt

Umgekehrt können auch Kinder in die Pflicht geraten, für ihre Eltern zu zahlen, etwa wenn diese stationär gepflegt werden müssen. Eine Unterhaltspflicht entsteht dann, wenn die eigenen Einkünfte der Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegekasse nicht zur Kostendeckung ausreichen. Seit 2020 werden Kinder nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Zusätzlich haben die Verpflichteten ein Schonvermögen, das sie nicht antasten müssen.

Trennungsunterhalt

Praktisch von Bedeutung ist auch der Trennungsunterhalt, den ein Ehepartner vom Beginn der Trennungszeit bis zum Tag der Rechtskraft der Scheidung an den anderen zu zahlen hat. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kommt in Betracht, wenn ein Ehepartner ein höheres Einkommen als der andere erzielt, der andere bedürftig und der Verpflichtete leistungsfähig ist. Berechnet wird nach dem Halbteilungsgrundsatz: Vom bereinigten Erwerbseinkommen wird ein Erwerbstätigenbonus abgezogen, der nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte inzwischen überwiegend 1/10 beträgt. Der Berechtigte erhält damit im Regelfall rund 45 % der Einkommensdifferenz; die früher verbreitete Quote von 3/7 ist weitgehend überholt. Für Lebenspartner gelten entsprechende unterhaltsrechtliche Bestimmungen wie für Ehegatten.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung hat der geringer verdienende Partner nur noch unter besonderen Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Ehegatte nach der Übergangszeit der Trennung wieder voll in den Beruf einsteigen und für sich selbst aufkommen muss. Nur wenn ein Ehegatte aus verständlichen Gründen noch nicht wieder auf eigenen Beinen steht, muss der andere ihn weiter unterstützen. Dies kann wegen der Betreuung von Kleinkindern, Krankheit oder Alters der Fall sein. Außerdem kann die erfolglose Suche nach einem Arbeitsplatz noch vorübergehend zum Unterhalt berechtigen.

Unterhaltsberechnung

Bei der Unterhaltsberechnung ist stets der Selbstbehalt des Verpflichteten zu berücksichtigen, dessen Höhe von der Unterhaltsart und dem Erwerbsstatus abhängt. Sodann können die Unterhaltsschuldner zahlreiche Positionen in Abzug bringen, um ihr Einkommen rechnerisch zu reduzieren. Sind mehrere Berechtigte vorhanden, werden die Ansprüche nach einer Rangfolge bedient. Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige sollten die Höhe anwaltlich prüfen lassen.

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