Sozialrecht

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Das zum Verwaltungsrecht gehörende Sozialrecht, begann sich in Deutschland im 19. Jahrhundert zu entwickeln und wird seit den 1960-er Jahren mit diesem Begriff bezeichnet. Seit 1976 hat der Gesetzgeber die meisten Regelungen des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern (SGB) I bis XII zusammengefasst.

Was umfasst das Sozialrecht?

Das Sozialrecht befasst sich mit der sozialen Absicherung bei Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit sowie anderen existenzielle Risiken.

Die Sozialgesetzbücher enthalten neben einem Allgemeinen Teil und den Verfahrensvorschriften Regelungen über die Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe und Entschädigungen für Kriegsopfer und Schwerbehinderte. Weitere Teilgebiete sind die Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Die übrigen Bücher behandeln das Sozialversicherungsrecht. Die Sozialversicherung setzt sich aus den fünf Säulen der Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- Unfall- und Rentenversicherung zusammen. Daneben gibt es noch weitere sozialrechtliche Regelungen in Spezialgesetzen außerhalb der SGB, zum Beispiel im Gesetz für  Bundesausbildungsförderung und im Bundesversorgungsgesetz.

Wann brauche ich einen Anwalt für Sozialrecht?

Wenn Sie Probleme haben, Ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter, einem Sozialversicherungsträger oder dem Sozialamt durchsetzen zu können, hilft Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht. Er kann Sie darüber aufklären, ob Ihnen zum Beispiel Grundsicherung oder andere Sozialleistungen aufgrund Alters oder Erwerbsminderung zustehen. Er unterstützt Sie bei der Antragstellung oder überprüft einen bereits ergangenen Bescheid.

Häufig befasst sich ein Rechtsanwalt für Sozialrecht mit Kürzungen oder Rückforderungen von Arbeitslosengeld, die nicht in jedem Fall gerechtfertigt sind. Außerdem geben immer wieder Sperrzeitbescheide nach einer Kündigung Anlass zu Auseinandersetzungen. Auch bei Anträgen auf Wohngeld, BAföG und Kindergeld kommt es manchmal zu Problemen, die sich mit anwaltlicher Hilfe schnell lösen lassen.

Besonders kompliziert kann sich die Anerkennung einer Schwerbehinderung gestalten. Auch wenn Ansprüche auf Opferentschädigung oder Kriegsentschädigung im Raum stehen, sollte sich unbedingt ein erfahrener Rechtsanwalt der Sache annehmen. 

Das sozialrechtliche Verfahren

In sozialrechtlichen Verfahren entscheidet die zuständige Behörde regelmäßig per Bescheid. Gegen diesen kann sich der Betroffene innerhalb eines Monates durch einen Widerspruch wehren. Damit der Widerspruch fristgemäß in der vorgeschriebenen Form (schriftlich oder zur Niederschrift) an der richtigen Stelle eingelegt wird, empfiehlt es sich schon in diesem frühen Stadium, einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen.

Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein behördliches Vorverfahren. Die Ausgangsbehörde bekommt die Gelegenheit, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Lehnt sie dies ab, legt sie den Widerspruch der nächsthöheren Behörde vor. Diese kann die Entscheidung ändern und einen Abhilfebescheid erlassen. Anderenfalls ergeht ein ablehnender Widerspruchsbescheid.

Für das Widerspruchsverfahren erhebt die Behörde im Regelfall keine Verfahrenskosten. Der Widerspruchsführer muss nur die Kosten seines Anwalts tragen. Die Gebühren der außergerichtlichen Vertretung können bei einkommensschwachen Personen von der Beratungshilfe gedeckt werden. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen die Kostenübernahme im Sozialrecht nur für das gerichtliche Verfahren vor. Die außergerichtlichen Anwaltskosten werden zumeist nicht erstattet.

Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid kann der Betroffene Klage beim Sozialgericht erheben. Vor den Sozialgerichten in erster Instanz herrscht der Grundsatz der Amtsermittlung: Das Gericht fordert die behördlichen Vorgänge an und ermittelt den Sachverhalt von sich aus. Dann beraumt es einen Termin zur mündlichen Verhandlung an und führt gegebenenfalls eine Beweisaufnahme durch.

Unsere Anwälte von der WKR verfügen über einschlägige Erfahrungen im Sozialrecht und halten sich stets über die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet informiert. 

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