Was ist Kindesunterhalt?
Generell gilt: Jedes Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt, der durch die Eltern geleistet werden muss. Dieser kann in Form von Barunterhalt oder durch Erziehung und Pflege erfolgen. Die grundsätzliche Regelung sieht vor, dass derjenige Elternteil den Unterhalt durch Geldbeträge leisten muss, bei dem das Kind nicht lebt. Wer demnach pflegt und erzieht, leistet seinen Beitrag auf diese Weise.
Unterschiede zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern macht das Unterhaltsrecht nicht. Der besondere Status von Kindern beziehungsweise dem Kindesunterhalt zeigt sich bereits daran, dass der Kindesunterhalt stets Vorrang vor sämtlichen weiteren Unterhaltsansprüchen hat. Dies ist eine Neuerung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Jedes Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt gegen seine beiden Eltern, unabhängig davon, wer das Sorgerecht oder ein Umgangsrecht ausübt. Auch kommt es nicht darauf an, ob das Kind ehelich oder nicht ehelich ist.
Kindesunterhalt kann auf zwei verschiedene Arten erbracht werden, nämlich als Barunterhalt oder Naturalunterhalt. Jeder Elternteil muss nach seinen Fähigkeiten zum Unterhalt beitragen, und im Regelfall betreuen und versorgen beide ihr Kind gleichermaßen. Wenn aber das Kind bei nur einem Elternteil wohnt, kann nur dieser Naturalunterhalt leisten, während der andere Barunterhalt zahlen muss.
Wofür darf der Unterhalt verwendet werden?
Der Betrag, den der zum Barunterhalt Verpflichtete monatlich im Voraus zu zahlen hat, wird regelmäßig nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Den Kindesunterhalt bekommt derjenige Elternteil ausgezahlt, der das Kind hauptsächlich betreut. Dieser darf den Betrag aber nicht für sich selbst, sondern nur für den Lebensbedarf des Kindes einsetzen.
Zum allgemeinen Lebensbedarf zählen zum Beispiel:
- Essen,
- Kleidung,
- Wohnung,
- Heilbehandlungen und Medikamente,
- Schulbildung,
- Erholung und Freizeitgestaltung,
- Besuch kultureller Veranstaltungen und
- ein angemessenes Taschengeld.
Ausnahmen gelten für die Dauer des Aufenthalts beim umgangsberechtigten anderen Elternteil. In dieser Zeit muss der Umgangsberechtigte für die Verpflegungs-, Unterbringungs- und Fahrtkosten aufkommen.
Unterhaltsrecht — Die WKR sichert Sie ab
Als Anwälte und Experten für Familienrecht sind wir von WKR auch Spezialisten für das anspruchsvolle Feld des Unterhaltsrechts. Gerade im Zuge einer Scheidung sollten Sie hierbei einen Anwalt wählen, der neben einer ausgewiesen fachjuristischen Expertise auch das nötige Fingerspitzengefühl sowie eine intime Kenntnis der deutschen Bürokratie vorweisen kann.
Kurzum: Einen Fachanwalt von WKR. Ganz gleich, ob es sich bei Ihrem Fall um Trennungs-, Ehegatten-, Eltern- oder Kindesunterhalt handelt, beraten und vertreten wir Sie kompetent und zielgerichtet mit all unserer Erfahrung.
Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung? Hier klicken!
Welche Formen des Unterhalts gibt es?
Es existieren unterschiedliche Arten des Unterhalts, die sich nach § 1612 BGB grob in Barunterhalt und Naturalunterhalt unterteilen lassen. Während Letzterer auf Dinge wie Kleidung, Verköstigung und Unterkunft abzielt, zahlt der zum Unterhalt Verpflichtete beim Barunterhalt einen Geldbetrag an den Unterhaltsberechtigten. So lässt sich der Unterhalt thematisch z.B. wie folgt gliedern in:
Unterhalt wegen Verwandtschaft z.B.:
– Kindesunterhalt
– Elternunterhalt
– Familienunterhalt z.B.:
– Haushaltsgeld
Ehegattenunterhalt z.B.:
– Trennungsunterhalt
– Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten
Wenngleich der Elternunterhalt für erwachsene Kinder immer öfter zum Thema wird, kommt dem Unterhalt rund um eine Scheidung und das Kindeswohl die größte Bedeutung zu. Im Fokus stehen demnach besonders oft der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt sowie die Unterhaltspflicht nach einer Scheidung.
Wann muss ich Unterhalt zahlen?
Zu zahlen ist der Unterhalt jeden Monat im Voraus unabhängig von den Regelungen zum Recht auf Umgang. Ist dies dem Pflichtigen nicht möglich – beispielsweise auf Grund von Erwerbslosigkeit –, rückt der so genannte staatliche Unterhaltsvorschuss an die Stelle des Kindesunterhalts. Er fällt etwas niedriger aus, wird allerdings zeitlich unbegrenzt gezahlt. Erst mit dem 18. Geburtstag erlischt die Berechtigung. Bei Tod des Leistungspflichtigen ersetzt die Waisenrente den Unterhaltsvorschuss.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Für die Berechnung des Kindesunterhalts ziehen die Familiengerichte die Düsseldorfer Tabelle zurate. Bei ihr handelt es sich um eine Leitlinie für den Unterhalt, die das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) 1962 ins Leben rief. Da die Düsseldorfer Tabelle in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird, bezieht sie beispielsweise veränderliche Berechnungsgrundlagen wie das Kindergeld mit ein. Entscheidend für die Höhe des Kindesunterhalts (Barunterhalt) sind in erster Linie das Einkommen des zum Unterhalt Verpflichteten sowie der Bedarf des Kindes. Die Höhe des Unterhalts richtet sich zudem nach dem Alter des Kindes.
Wann erhält man Trennungsunterhalt?
Haben noch Verheiratete die räumliche Trennung vollzogen und bilden sie keine eheliche, häusliche Lebensgemeinschaft mehr, gesteht § 1361 des BGB dem erheblich schlechter gestellten Ehegatten Unterhalt zu. Grundsätzlich sollte sich jeder selbstständig um ein Einkommen bemühen. Allerdings ist im Trennungsjahr derjenige Ehegatte nicht zur Suche einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, der während der ehelichen Lebensgemeinschaft Hausstandsführer war.
Ist einem Ehepartner die Sicherstellung seines Lebensunterhaltes nicht möglich, kann er vom anderen Unterhalt verlangen. Wie hoch dieser Trennungsunterhalt ausfällt, hängt von den Vermögens- und Erwerbsverhältnissen beider Eheleute sowie von den Lebensverhältnissen innerhalb der Ehe ab. Sehr wichtig und Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewilligung: Beim beanspruchten Ehegatten muss eine entsprechende Leistungsfähigkeit gegeben sein.
Kann er seinen eigenen Lebensunterhalt nur mit Mühe bestreiten, ist er nicht zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Übersteigen seine Mittel hingegen einen angemessenen Bedarf, muss der in Anspruch Genommene zahlen. Kinder und deren Bedarf spielen bei dieser Form des Unterhalts keine Rolle. Da sie einen eigenen Anspruch auf Unterhalt haben (siehe Kindesunterhalt), fließt ausschließlich der Bedarf des Ehepartners in die Berechnung ein.
Unterhalspflicht nach Scheidung
Sind das Trennungsjahr und die Scheidung vollzogen, ist jeder der ehemaligen Eheleute für sich selbst verantwortlich. Beide müssen sich um ihren Lebensunterhalt eigenständig kümmern. Es gilt die Erwerbsobliegenheit. Nichtsdestoweniger haben Geschiedene in bestimmten Fällen Anspruch auf Unterhalt. Ist ein Ehegatte – aus welchem Grund auch immer – bedürftig und der andere leistungsfähig, kann der Anspruch auf eine der folgenden Arten des Unterhalts geprüft werden:
- Unterhalt aus Gründen der Billigkeit
- Ausbildungsunterhalt
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens
- Unterhalt von Alters wegen
- Betreuungsunterhalt
- Aufstockungsunterhalt
Theoretisch sind alle möglich, doch praktisch kommt den beiden letztgenannten die größte Bedeutung zu.
Auf Betreuungsunterhalt besteht dann ein Anspruch, wenn ein geschiedener Ehepartner ein gemeinsames Kind erzieht und/oder pflegt und aufgrund fehlender Zeit seinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann. Gezahlt wird diese Form des Unterhalts in der Regel bis zum dritten Geburtstag des Kindes, allerdings kann die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen verlängert werden. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn der geschiedene Ehepartner wegen fehlender Betreuungseinrichtungen die Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen beziehungsweise vertiefen kann.
Wie bei anderen Unterhaltsformen auch hängt die Höhe des Betreuungsunterhalts unmittelbar mit dem Vermögen, Einkommen sowie der beruflichen Situation der früheren Eheleute zusammen. Interessant: Volljährigkeit stellt nicht automatisch das Ende der Bezugszeit dar. Auch behinderte Kinder über 18 Jahre mit Pflegebedarf sind ein Grund für den erziehenden Elternteil, Betreuungsunterhalt zu verlangen.
Der Aufstockungsunterhalt versucht jene Nachteile auszugleichen, die ein geschiedener Ehepartner durch die Ehe erlitten hat. Der besserverdienende ehemalige Ehegatte muss mit dieser Form des Unterhalts das nach der Ehe bezogene Einkommen des anderen meistens mit 3/7 des Differenzbetrages aufstocken. Die Gerichte haben hinsichtlich der Höhe und einer möglichen Befristung großen Spielraum: Vom Unterhalt auf angemessenem Niveau bis hin zu lebenslangen Zahlungsverpflichtungen ist vieles möglich.
Welche steuerlichen und strafrechtlichen Aspekte gibt es?
Es ist möglich, Unterhaltszahlungen bei der Einkommenssteuer anzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Empfänger der Leistung ist und um welche Form des Unterhalts es sich handelt. Wer seine Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen möchte, der tut dies als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung. Übrigens: Wer seine Unterhaltspflicht verletzt, muss damit rechnen, gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft zu werden. Das kann bis zur Zwangsvollstreckung gehen. Das ist Allerdings das letzte Mittel, wenn weder Naturalien (Betreuung, Unterkunft) geleistet noch zumutbare Jobs angenommen werden.
Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos! Schildern Sie uns Ihren Fall!
Was ist Mehrbdarf?
Manchmal fallen zusätzliche Kosten für die Pflege und Ausbildung des Kindes an, die über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehen. Dieser sogenannte Mehrbedarf wird von den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht umfasst und muss von beiden Eltern zusätzlich erbracht werden. Dabei richtet sich die Zahlungspflicht der Eltern nach deren Einkünften, von denen sie die Mehrkosten anteilig bestreiten müssen.
Zum Mehrbedarf gehören beispielsweise:
- Kita-Kosten,
- Schulgeld,
- Studiengebühren,
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung,
- Mehrkosten aufgrund einer Behinderung,
- Kosten einer Heimunterbringung und
- Nachhilfeunterricht.
Was ist Sonderbedarf?
Unregelmäßig auftretende und besonders hohe Kosten können als Sonderbedarf gelten und damit einen weitergehenden Unterhaltsanspruch auslösen. Wenn das Kind zum Beispiel an einer Klassenfahrt teilnehmen soll oder eine kieferorthopädische Behandlung braucht, müssen wiederum beide Eltern die Mehrkosten anteilig tragen.
Wenn Sie Kinder versorgen, sollten Sie sich über deren Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil eingehend informieren. Die vielen Kostenpositionen, die der andere Verpflichtete bezuschussen muss, sollten Sie im Interesse der Kinder vollumfänglich in Ansatz bringen. Lassen Sie sich von einem versierten Rechtsanwalt für Familienrecht unterstützen, um optimale Bedingungen für Ihren Nachwuchs zu schaffen.
Kompliziertes Recht — einfache Lösung: WKR!
Kurz auf den Punkt gebracht: Unterhalt leistet eine einzelne Person, um den existenziellen Lebensbedarf einer anderen Person zu gewährleisten. Dies regelt das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Unterschiedlichste Tatbestände sowie die vom Unterhalt profitierenden Personengruppen führen dazu, dass die Bandbreite an Unterhaltsformen auf den ersten Blick recht unübersichtlich erscheint.
Hier gilt es einen Anwalt zu wählen, der die Rechte und Pflichten, die sich aus dem individuellen Fall ergeben, sauber und durchsetzungsstark für Sie realisieren kann.
Unser Ersteinschätzung ist kostenlos! Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie gern.
Ihr Ansprechpartner