Kurz gefasst: Autohäuser und Werkstätten verlieren bei fremdverschuldeten Unfällen Umsatz, wenn die gegnerische Versicherung Kunden in Partnerwerkstätten lenkt oder Rechnungen kürzt. WKR übernimmt für Ihre Kunden die Schadensregulierung einschließlich Mietwagen, Gutachterkosten und Schmerzensgeld. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Ihr Betrieb erhält einen festen Ansprechpartner und Rückmeldung am selben Werktag.
Legal Tech, zügige Unfallabwicklung, zufriedene Kunden
Schadenmanagement für Autohäuser mit der WKR
Die WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Autohäuser und Werkstätten bei der Abwicklung von Unfallschäden ihrer Kunden. Mit einem eingespielten, digitalen Verfahren schaffen wir klare Abläufe zwischen Kunde, Werkstatt und Versicherung, damit berechtigte Forderungen vollständig und zügig durchgesetzt werden.
Einfache Schadensaufnahme
Die Erfassung eines Schadens ist in wenigen Schritten erledigt:
- Ihr Kunde beantwortet sieben einfache Fragen im WKR-Fragebogen.
- Ihr Kunde unterschreibt die WKR-Vollmacht mit Namen und Datum.
- Die Unterlagen (Werkstattauftrag, Reparaturkostenübernahme, Fahrzeugschein, WKR-Vollmacht und WKR-Fragebogen) senden Sie mit Einverständnis Ihres Kunden per E-Mail an unfall@wkr-anwalt.de.
Die Abwicklung ist digital und auf Papier möglich. Sobald alle Unterlagen vorliegen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation und holen bei Leasingfahrzeugen auch die Freigabe des Leasinggebers ein. Moderne, teilweise KI-gestützte Technik hilft uns, effizient und trotzdem persönlich zu arbeiten. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Kundenbesuch in Ihrem Autohaus führen wir das telefonische Erstgespräch zwischen unseren Anwälten und Ihrem Kunden.
Zügige Haftungseinschätzung und klare Reparaturabwicklung
Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen erhält Ihr Kunde unsere Haftungseinschätzung. So ist früh klar, ob es ein Haftungsproblem geben könnte.
Auf Grundlage dieser Einschätzung teilen wir mit, ob die Reparatur sofort beginnen kann oder ob die schriftliche Haftungszusage der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgewartet werden sollte. Hat Ihr Kunde uns dafür von der Schweigepflicht entbunden, erhalten auch Sie diese Information per E-Mail. Ihre Mitarbeiter können dann direkt den Reparaturtermin vereinbaren und Ersatzteile bestellen.
Transparente Zahlungsabwicklung
Zahlungseingänge ordnen wir den einzelnen Schadenspositionen zu und leiten Beträge, die Ihrem Betrieb zustehen (etwa aufgrund einer Abtretung oder Zahlungsanweisung Ihres Kunden), unverzüglich weiter, in der Regel am Tag des Eingangs. Den Verwendungszweck passen wir auf Wunsch so an, dass Zahlungen in Ihrer Buchhaltung automatisch zugeordnet werden können.
Mit unserer langjährigen Erfahrung erreichen wir eine Erfolgsquote von über 95 % bei der Durchsetzung von Forderungen. Bei Mitverschulden Ihres Kunden und bestehender Vollkaskoversicherung rechnen wir nach dem Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 Satz 2 VVG) ab. Dadurch lassen sich die Positionen am Fahrzeug, etwa Selbstbeteiligung, Wertminderung, Abschlepp- und Sachverständigenkosten, häufig vollständig ersetzen. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall werden dagegen nur entsprechend der Haftungsquote erstattet. Kürzt die gegnerische Versicherung zu Unrecht, fordern wir nach und prüfen mit Ihrem Kunden eine Klage; bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Als Partner der WKR erhalten Sie Zugang zu unserer Partnerplattform. Soweit Ihre Kunden uns von der Schweigepflicht entbunden haben, sehen Sie dort den aktuellen Stand zu:
- Haftungseinschätzung,
- Reparaturfreigabe,
- offenen Forderungen und
- dem Bearbeitungsstand.
Auf Wunsch erhalten Sie diese Informationen auch als Excel-Bericht. So behalten Sie wichtige Kennzahlen im Blick.
Gern stellen wir Ihnen die Abläufe persönlich vor. Rufen Sie uns an unter 0341 697 687 0 oder schreiben Sie an kontakt@wkr-anwalt.de, um einen Termin zu vereinbaren.
Was haben Ihre Serviceberater davon?

- zügige Information zur Reparaturfreigabe
- weniger Verwaltungsaufwand
- nach Übergabe der Kundenunterlagen übernimmt WKR die Kommunikation mit Versicherung und Gutachter
Was haben Ihre Serviceleiter davon?

- übersichtliche Statusberichte zu den Fällen Ihrer Kunden
- offene Forderungen auf einen Blick
- automatisierte Kontrolle wichtiger Daten
- automatische Hinweise auf Abweichungen
- tagesaktuelle Daten
Was hat Ihre Buchhaltung davon?

- klare, schnelle Kommunikation
- Aufschlüsselung eingehender Zahlungen nach Schadenspositionen
- unverzügliche Weiterleitung von Zahlungen, die Ihrem Betrieb zustehen
- individueller Verwendungszweck für automatische Buchungssysteme
Unsere Leistungen im Detail
Über die Partnerplattform können Sie uns alle Arten von Unfallschäden übermitteln: Haftpflichtschäden, Kaskoschäden und gesteuerte Schäden. Bei Haftpflicht- und Kaskoschäden ist Auftraggeber und Mandant stets Ihr Kunde.
Haftpflichtschäden
- Übernahme der Kommunikation mit Versicherung, Gutachter und Leasinggeber
- Information zur Reparaturfreigabe nach maximal 6 Stunden
- Nachforderung offener Positionen
- rechtliche Bewertung von Kürzungen
- Klage, wenn Ihr Kunde dies wünscht
- Aufbereitung und unverzügliche Weiterleitung eingehender Zahlungen
- individueller Verwendungszweck für automatische Buchungssysteme
- Bereitstellung der Partnerplattform mit Datenaufbereitung und Auswertungen
- automatisch erstellte Managementberichte
Kosten: 0 €
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten Ihres Kunden als Teil des Schadens.
Kaskoschäden
- Übernahme der Kommunikation mit dem Kaskoversicherer
- Information zur Reparaturfreigabe nach maximal 2 Stunden
- Nachforderung offener Positionen
- rechtliche Bewertung von Kürzungen
- Aufbereitung und unverzügliche Weiterleitung eingehender Zahlungen
- individueller Verwendungszweck für automatische Buchungssysteme
- Bereitstellung der Partnerplattform mit Datenaufbereitung und Auswertungen
- automatisch erstellte Managementberichte
Bei Kaskoschäden gibt es keinen gegnerischen Versicherer, der die Anwaltskosten trägt. Die Kosten nennen wir Ihrem Kunden vorab; besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Gesteuerte Schäden
- Aufnahme gesteuerter Schäden in die Partnerplattform
- Aufbereitung der Daten für einheitliche Auswertungen
- Bereitstellung der Partnerplattform als digitale Schadensakte
Gesteuerte Schäden wickelt Ihr Betrieb direkt mit der Versicherung ab; eine anwaltliche Vertretung ist damit nicht verbunden. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Daten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Partnerplattform, Datenaufbereitung und Berichte
- Bereitstellung der Partnerplattform
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Programmierung von Schnittstellen, soweit technisch möglich
- Datenaufbereitung und Export
Kostenfrei
Einführung in unser System
Für den Start erhalten Ihre Mitarbeiter eine Einführung in die Partnerplattform und eine schriftliche Anleitung zu den wichtigsten Funktionen. Bei Fragen hilft unsere IT-Abteilung.
Ihr Ansprechpartner
Christoph Lattreuter
Rechtsanwalt und Geschäftsführer
Telefon: 0341 697 687 0
E-Mail: kontakt@wkr-anwalt.de
Häufige Fragen
Darf ein Autohaus seinen Kunden einen Anwalt empfehlen?
Ja. Ein Autohaus darf seinen Kunden einen Rechtsanwalt empfehlen. Unzulässig ist es, für die Vermittlung von Mandaten einen Teil der Gebühren oder sonstige Vorteile zu gewähren oder anzunehmen (§ 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO). WKR zahlt keine Provisionen oder Vergütungen für Empfehlungen; die Wahl des Anwalts trifft allein der Kunde.
Wie schnell wird der Kunde kontaktiert?
Rückruf und Terminvereinbarung erfolgen am selben Werktag, wenn die Anfrage bis 15 Uhr eingeht. Der Kunde kann die Vollmacht digital erteilen.
Was hat die Werkstatt davon?
Ihr Kunde wird von Anfang an anwaltlich begleitet. Kürzungen der gegnerischen Versicherung, etwa bei UPE-Aufschlägen oder Verbringungskosten, prüfen wir und fordern unberechtigt gekürzte Beträge nach. Das verringert das Risiko offener Rechnungen.
Was kostet das? Die telefonische Ersteinschätzung für Ihre Kunden ist kostenlos. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadens. Ist Ihr Kunde rechtsschutzversichert, übernimmt WKR die Deckungsanfrage; er zahlt dann in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Ohne Versicherungsschutz nennen wir die Kosten vorab. Für Autohäuser und Werkstätten entstehen durch Empfehlungen keine Kosten und keine Vergütungsansprüche.
