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Kälte, Eis und Schnee – Dinge, die bei den meisten Kindern für Freude sorgen, werden für Autofahrer jedes Jahr zum Problem. Weil durch schwierige Fahrbahnverhältnisse oder schlechte Sicht das Unfallrisiko steigt, ist für die Sicherheit im Straßenverkehr gerade während den Wintermonaten eine erhöhte Vorsicht geboten. Generell gilt: Das Auto rechtzeitig winterfest  machen , Fuß vom Gas und das Fahrzeug vor Fahrtantritt ordentlich von Schnee und Eis zu befreien.

Angepasste Geschwindigkeit

Wer bei Nebel, Schnee oder Eis mit dem Auto unterwegs ist, hat sich durch die Verminderung seiner Geschwindigkeit und durch erhöhte Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Wer das nicht tut, riskiert im Vergleich zu „normalen“  Wetterverhältnissen besonders hohe Bußgelder. Fährt man nicht angepasst, drohen auch bei  normalerweise eingehaltenem Tempolimit, 100 Euro und ein Punkt.

Winterreifen

In Deutschland gilt, bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Es gilt also, das Auto winterfest zu machen. Einen genauen Zeitraum für die Nutzung gibt es in der Straßenverkehrsordnung zwar nicht, deftige Strafen dagegen aber schon. Wer ohne Winterreifen erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Einen Punkt im Fahreignungsregister kommt außerdem dazu. Gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Und wer einen Unfall verursacht, für den werden sogar 120 Euro fällig.

Richtige Beleuchtung

Teuer wird es auch bei Schneefall und dem falschen Licht. Bei solchen Verhältnissen genügt das Tagesfahrlicht nämlich nicht. Deshalb müssen Autofahrer auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Ist man innerorts ohne eingeschalteten Abblendlicht unterwegs, muss man mit bis zu 25 Euro Strafe rechnen. Außerorts liegt die Strafe noch höher – bei 60 Euro und einem Punkt.

Klare Sicht

Was viele Autofahrer gern vergessen: Auch das Dach, Motor- sowie Kofferraumhaube müssen bei Winterwetter vor dem Antritt der Fahrt vom Schnee befreit werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man beim Beschleunigen oder beim Bremsen den nachfolgenden Verkehr oder die eigene Sicht behindert. Entfernt man den Schnee nicht gründlich vom Dach, kann man mit einem Bußgeld von 25 Euro verwarnt werden. Ist das Kennzeichen nicht sichtbar sind es 5 Euro. Eine unvollständig von Eis und Schnee befreite Frontscheibe, schlägt mit 10 Euro zu Buche.

Schneeketten

Steht am Straßenrand ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol, gilt für die folgende Strecke Schneekettenpflicht. Wer ab hier ohne fährt, muss in Deutschland 20 Euro zahlen. Achtung: Im Ausland können Verstöße gegen eine angeordnete Schneekettenpflicht möglicherweise noch wesentlich höher sein. Was viele oft vergessen, mit aufgezogenen Schneeketten gilt in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Hält man sich nicht daran, kann es richtig teuer werden. Im Maximalfall drohen nicht nur bis zu 760 Euro. Zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot kommen dann noch hinzu.

Zugeschneite Verkehrsschilder

Verschneite Schilder sind bei Winterwetter nicht selten und die sollte man im Winter besser nicht ignorieren. Insbesondere bei Ortskundigen wird im Falle eines Verkehrsverstoßes diese Ausrede kaum helfen. Außerdem sind einige Schilder wie das achteckige Stoppschild oder das dreieckige Vorfahrtschild, auch an der charakteristischen Form meist eindeutig zu erkennen.

Beim Scheiben kratzen Motor aus

Wer bei Winterwetter und Kälte vor Fahrtantritt den Motor warmlaufen lässt, belastet nicht nur die Umwelt. Ihm droht auch ein Bußgeld von 80 Euro, denn diese Praxis ist in Deutschland verboten. 

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