Höhere Strafen für das Blockieren der Rettungsgasse

Hohe Bußgelder für Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von Blaulicht und Einsatzhorn.

WKR-Erklärung

Im Zuge der Erneuerung der StVO wurden auch die Strafen für das Behindern der Bildung einer Rettungsgasse verschärft. Was bisher 20 Euro kostete wird nun mit mindestens 200 Euro sanktioniert. Zudem gibt es neue Tatbestände.

Tatbestände

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte. (Bisher 20 Euro Regelsatz)
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung (z. B. eines Rettungsfahrzeugs): 240 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung (z. B. eines Feuerwehrmanns oder Verletzten): 280 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (z. B. Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung: 280 Euro  plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung: 320 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

 

Dazu drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe zum Beispiel für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse oder das absichtliche nicht beiseite Fahren bei Blaulicht und Martinshorn oder das Behindern von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen (§ 323c StGB).

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