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 „Anlieger-frei“-Status ist zu beweisen

„Anlieger-frei“-Status ist zu beweisen

Bei der Fahrt in eine „Anlieger-frei“-Straße müssen Autofahrer im Zweifel beweisen, dass sie wirklich „Anlieger“ sind.

Quelle: Überprüfbarkeit von „Anlieger-frei“-Straßen – Nachrichten: Verkehrsrecht – JuraForum.de

WKR-Erklärung: Autofahrer können sich nicht auf Verletzung der Privatsphäre berufen, wenn es darum geht, nachweisen zu müssen, ob sie tatsächlich Anlieger sind.

So entschied das OLG Oldenburg im Falle eines LKW-Fahrers, der das Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 Tonnen ignoriert hatte und nicht nachweisen wollte, dass er in der betreffenden Straße Kunden mit Baustoffen beliefert hatte. Sein Argument, die Privatsphäre der Kunden würde verletzt, ließ das Gericht nicht gelten. Die Geldbuße von 75 Euro wurde rechtskräftig. (OLG Oldenburg / 2 Ss(OWi) 213/17)

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