Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn
Bekannt aus
Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn
„Im Rahmen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen kommt es auf die beiderseitige Sanktionierbarkeit, nicht auf die beiderseitige Strafbarkeit an.“ (OLG Stuttgart)
Ein Verkehrsteilnehmer, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss damit rechnen, dass der Berechtigte schneller fährt als erlaubt.
Die Schrittgeschwindigkeit ist rechtlich nicht genau definiert. WKR-Erklärung: Schrittgeschwindigkeit ist in bestimmten Verkehrs-Situationen vorgeschrieben. So beispielsweise
Das Risiko, das sich durch ein (unvorsichtiges) Öffnen der Autotür verwirklicht hat, ist typischer Bestandteil
Ein Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVO rechtfertigt im
Das Fahren mit hoher jedoch erlaubter Geschwindigkeit, führt im Falle einer Unfallverwicklung nicht zur anteiligen
Nur wenn ein Einsatzfahrzeug in einer Notsituation die optischen und akustischen Warnsignale gleichzeitig verwendet, sind
Im Trend der Rechtsprechung: Um Für und Wider einer Reparatur abzuwägen, hat man drei Tage
Die Nutzung des Grünpfeils vor einem Kreisverkehr ist nur erlaubt, wenn der Kreis bei der
Wertersatz für Kraftstoff ist zu leisten, soweit er für den Geschädigten unbrauchbar geworden ist. WKR-Erklärung:
Auch wenn bei einem Auffahrunfall der erste Anschein regelmäßig gegen den Auffahrenden spricht, muss das
*Pflichtfeld