Versicherung ist nicht einstandspflichtig: Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München war die Vollkasko nicht zur Leistung verpflichtet.
Quelle: Unfall beim Abschleppen: Muss Versicherer zahlen? | Rechtsindex
WKR-Erklärung: In diesem kuriosen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 24.03.2017 (Az. 10 U 3749/16) ließ sich ein Vater mit seinem Ferrari durch seinen Sohn abschleppen, und es kam, wie es kommen musste: Durch ein starkes Abbremsen des Sohnes fuhr der Vater auf den Wagen des Sohnes auf und zerstörte dabei seinen Ferrari komplett.
Die daraufhin beanspruchte Vollkaskoversicherung, die in ihren Bedingungen ausdrücklich Schäden bei Abschleppvorgängen ausnahm, lehnte die Schadensregulierung ab und wurde dabei durch das OLG München bestätigt, das wiederum die eindeutige Schuld beim Sohn sah.