Wenn der Geschädigte mit dem Mietwagen an fünf Tagen 203 km gefahren ist, ist damit erwiesen, dass es notwendig war, das Fahrzeug anzumieten. Weiterer Vortrag, warum der Geschädigte das Fahrzeug brauchte, kann nicht verlangt werden.
Quelle: Mietwagen | Die Nutzung des Mietwagens zeigt die Notwendigkeit
WKR-Erklärung: Mit Urteil vom 28.06.2017 hat das Amtsgericht (AG) Döbeln, Zweigstelle Hainichen, klargestellt, dass allein schon die tatsächliche Nutzung eines Mietwagens dessen Notwendigkeit beweist. Es kommt in der Praxis bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen immer wieder vor, dass der Versicherer unter Hinweis auf die Nicht-Notwendigkeit eines Mietwagens die Erstattung der Mietwagenkosten verneint.