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Dashcam-Bilder im Prozess als Beweismittel zugelassen

Die Nutzung des Mietwagens zeigt die Notwendigkeit

Dashcam-Bilder im Haftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen

Quelle: Haftpflichtprozess | Dashcam-Bilder im Haftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen

WKR-Erklärung: Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Verhandlungstermin am 17.07.2017 ( Az. 10 U 41/17) als erstes OLG bei einem Prozess um einen Verkehrsunfall Dashcam-Aufnahmen erlaubt. Aufgrund der entsprechenden Bilder hatte der eingeschaltete Sachverständige erst die Möglichkeit, den Verkehrsunfall aufzuklären.

Eine vergleichbare Entscheidung traf das OLG Stuttgart am 04.05.2016 in einem Bußgeldverfahren (Az. 4 Ss 543/15).

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