Dashcam-Bilder im Haftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen
Quelle: Haftpflichtprozess | Dashcam-Bilder im Haftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen
WKR-Erklärung: Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Verhandlungstermin am 17.07.2017 ( Az. 10 U 41/17) als erstes OLG bei einem Prozess um einen Verkehrsunfall Dashcam-Aufnahmen erlaubt. Aufgrund der entsprechenden Bilder hatte der eingeschaltete Sachverständige erst die Möglichkeit, den Verkehrsunfall aufzuklären.
Eine vergleichbare Entscheidung traf das OLG Stuttgart am 04.05.2016 in einem Bußgeldverfahren (Az. 4 Ss 543/15).