Entfallene Urlaubsreise wegen unzureichender Ausweisdokumente – Keine Haftung für Reisebüro
Reisende, deren Ausweisdokumente nicht den Vorgaben des Ziellandes entsprechenden und die deshalb dort nicht einreisen dürfen, haben keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie weder eine unterlassene noch eine falsche Beratung beweisen können.