Was tun bei Verweisung?

Bei Berufsunfähigkeit kann Ihre Versicherung Ihnen eine Verweisungsklausel entgegenhalten, wenn Sie weiterhin in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Doch ein Ausschluss der Zahlungspflicht ist in vielen Fällen nicht gerechtfertigt.

Am besten prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag schon vor der Unterzeichnung gründlich und schließen keine Versicherung zur Berufsunfähigkeit mit Verweisungsklausel ab. Wenn es dafür allerdings zu spät ist, lassen Sie die Rechtslage von einem Experten überprüfen.

Was ist eine abstrakte Verweisung?

Frühere Verträge enthielten oftmals eine Klausel über die abstrakte Verweisung, nach der die Rentenzahlung selbst dann verweigert werden konnte, wenn Sie als Versicherter keine andere Tätigkeit ausgeübt haben. So konnte die Versicherung sich allein auf die theoretische Möglichkeit einer Berufsausübung berufen, um Ihnen im Schadensfall keine Rente zahlen zu müssen. Zwar musste die mögliche Tätigkeit hinsichtlich Ihrer Verdienstchancen und des gesellschaftlichen Ansehens der früheren entsprechen, ob Sie aber wirklich eine Anstellung gefunden hätten, war unerheblich. Auch wenn heute die meisten Versicherungsunternehmen die abstrakte Verweisungsklausel aus ihren Vertragswerken entfernt haben, müssen Sie beim Abschluss genau auf die Formulierungen achten.

Wann ist eine konkrete Verweisung möglich?

Heute verbreiteter ist die Vereinbarung einer konkreten Verweisung, die Ihren Rentenanspruch davon abhängig macht, ob Sie tatsächlich einer anderen Berufstätigkeit nachgehen. Je nach der vertraglichen Vereinbarung muss der Versicherer dann nur noch Rentenzahlungen erbringen, wenn Sie beispielsweise weniger als 80 % Ihres bisherigen Einkommens erzielen. Wiederum ist auch zu berücksichtigen, ob Ihr neuer Beruf ein entsprechendes soziales Ansehen genießt wie der ehemalige. Sind Sie ausgebildeter Arzt und arbeiten als Kellner, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ergebnis dennoch zahlen müssen.

Woran kann eine Verweisung scheitern?

Zunächst sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der vereinbarten Vertragsbedingungen beauftragen. Dann wird sich zeigen, ob sich aus der verwendeten Klausel tatsächlich die Berechtigung zu einer Verweisung ergibt. Falls diese in Betracht kommt, ist weiterhin fraglich, ob Ihre neue Tätigkeit gleichermaßen anerkannt wird die vorherige. Dies wird von deutschen Gerichten in jedem Einzelfall geprüft und die Entscheidungen fallen oft überraschend und uneinheitlich aus. Akzeptieren Sie deshalb eine Verweisung nicht stillschweigend, sondern lassen Sie sich professionell beraten.

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