Was tun bei Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer?

Arbeitsrecht

Tritt der Versicherungsfall ein, werden viele Versicherer kreativ, um ihre Zahlungspflicht abzuwenden. Aber Rücktritt und Anfechtung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt.

Wenn Ihre Versicherung vom Vertrag zurücktritt oder eine Anfechtung erklärt, müssen Sie diese Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen. In vielen Fällen stellen sich die Versuche, das Vertragsverhältnis aufzulösen, als unzulässig heraus. Ziehen Sie einen Spezialisten hinzu und lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Rücktritt zulässig?

Nach § 19 II Versicherungsvertragsgesetz können Versicherer von einem wirksam abgeschlossenen Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Kunde beim Vertragsabschluss seine Anzeigepflicht verletzt hat. Der Versicherungsnehmer muss alle Umstände wahrheitsgemäß mitteilen, die für den Versicherer ausschlaggebend für den Abschluss des Vertrages mit dem vereinbarten Inhalt sind. Dies gilt aber nur, sofern die Versicherung ausdrücklich gefragt und ihre Fragen in Textform vorgelegt hat. Der Rücktritt setzt weiter voraus, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zu relevanten Tatsachen gemacht hat. Die Folge eines Rücktritts ist, dass der gesamte Vertrag rückabgewickelt wird und alle bereits erhaltenen Leistungen wieder ausgetauscht werden.

Ist der Rücktritt wirksam?

Ob tatsächlich eine Obliegenheitsverletzung vorlag, die den Versicherer zum Rücktritt berechtigt hat, muss erst einmal untersucht werden. Streitig und schwer nachweisbar sind oft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei einer Falschangabe. Weiterhin kann der Rücktritt an formalen Voraussetzungen scheitern, zum Beispiel der Vorlage konkreter Fragen in Textform. Die Ausübung des Gestaltungsrechts kann zudem verfristet sein, denn die Versicherung hat dafür ab Kenntnis von der Pflichtverletzung nur einen Monat Zeit. Schließlich kann ein Rücktritt auch deshalb fehlschlagen, weil den vorgelegten Fragen keine richtige und vollständige Rechtsfolgenbelehrung beigefügt war.

Wann ist eine Anfechtung möglich?

Die Anfechtung des Vertrages setzt eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer voraus, die der Versicherer beweisen muss. Die Anfechtung ist innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kenntnis der Täuschungshandlung und längstens zehn Jahre nach der streitigen Erklärung zulässig. Allerdings gelingt der Nachweis einer Täuschungsabsicht nur in seltenen Ausnahmefällen.
Bei Streitigkeiten um Rücktritt oder Anfechtung eines Versicherungsvertrages suchen Sie am besten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt auf. Oft scheitern die Erklärungen des Versicherers schon an formalen Hürden, und häufig lässt sich keine schuldhafte Falschangabe nachweisen. Wenn die Versicherung sich auch auf anwaltlichen Hinweis nicht zu ihrer Leistungspflicht bekennen sollte, steht in letzter Konsequenz der Klageweg offen.

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