Pflicht der Versicherung auf Risikoprüfung?

Der Gesetzgeber hat den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt, vor einem Vertragsabschluss das auf sie zukommende Risiko zu prüfen. Doch was passiert, wenn eine Versicherung von ihrem Recht keinen Gebrauch macht? Problematisch sind die Fälle, in denen sich ein Versicherer auf falsche Angaben im Antrag beruft, aber die Risikoprüfung von sich aus unterlassen hat. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Versicherung zwar nicht verpflichtet, Ermittlungen über den Gesundheitszustand des Versicherten anzustellen. Wenn sie aber freiwillig darauf verzichtet, verliert sie unter Umständen ihre Gestaltungsrechte Rücktritt und Anfechtung.

Welche Folgen hat ein unvollständiger Antrag

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die in Textform vorgelegten Fragen zu seinen Vorerkrankungen gewissenhaft und vollständig zu beantworten. Gibt er beispielsweise eine Erkrankung zwar an, teilt aber nicht mit, welche Behandlung welcher Arzt durchgeführt hat, kann der Versicherer den Sachverhalt nicht weiter aufklären. Bei einer solchen offensichtlichen Lücke im Antrag könnte die Versicherung jedoch nachhaken, um auch die fehlenden Angaben zu erhalten.  
Wenn sie dies unterlässt, kann sie dafür später nicht den Versicherungsnehmer verantwortlich machen. Also kann sie sich nicht erst bei Eintritt eines Versicherungsfalles auf Falschangaben berufen und ihre Gestaltungsrechte Rücktritt oder Anfechtung ausüben, so entschied der Bundesgerichtshof.

Bis wann muss die Versicherung nachfragen?

Auch aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Versicherer bereits vor dem Vertragsschluss alle nötigen Fragen stellen, um den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers festzustellen. Denn dieser ist dem Versicherer regelmäßig an Erfahrung und Fachwissen unterlegen und könnte anderenfalls nicht beurteilen, ob er einen unanfechtbaren Vertrag abgeschlossen hat. Wenn die Versicherung also einen lückenhaften Antrag akzeptiert und ohne weitere Rückfragen den Vertrag abschließt, kann sich der Versicherte grundsätzlich auf dessen Bestand verlassen.

Bei Streitigkeiten um falsche Angaben in einem Versicherungsantrag sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Situation richtig einschätzen und dem Gegner mit der nötigen Verhandlungssicherheit gegenübertreten.

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