Der Gesetzgeber hat den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt, vor einem Vertragsabschluss das auf sie zukommende Risiko zu prüfen. Doch was passiert, wenn eine Versicherung von ihrem Recht keinen Gebrauch macht? Problematisch sind die Fälle, in denen sich ein Versicherer auf falsche Angaben im Antrag beruft, aber die Risikoprüfung von sich aus unterlassen hat. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Versicherung zwar nicht verpflichtet, Ermittlungen über den Gesundheitszustand des Versicherten anzustellen. Wenn sie aber freiwillig darauf verzichtet, verliert sie unter Umständen ihre Gestaltungsrechte Rücktritt und Anfechtung.
Welche Folgen hat ein unvollständiger Antrag
Bis wann muss die Versicherung nachfragen?
Auch aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Versicherer bereits vor dem Vertragsschluss alle nötigen Fragen stellen, um den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers festzustellen. Denn dieser ist dem Versicherer regelmäßig an Erfahrung und Fachwissen unterlegen und könnte anderenfalls nicht beurteilen, ob er einen unanfechtbaren Vertrag abgeschlossen hat. Wenn die Versicherung also einen lückenhaften Antrag akzeptiert und ohne weitere Rückfragen den Vertrag abschließt, kann sich der Versicherte grundsätzlich auf dessen Bestand verlassen.
Bei Streitigkeiten um falsche Angaben in einem Versicherungsantrag sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Situation richtig einschätzen und dem Gegner mit der nötigen Verhandlungssicherheit gegenübertreten.
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