Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt per kostenloser App vor Unwettern, verbreitet dabei aber viele Zusatzinformationen. Darin sah die private Konkurrenz eine Wettbewerbsverzerrung und bekam Recht.
WKR-Erklärung:
Die kostenlose “WarnWetter-App” des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone wettbewerbsrechtlich unzulässig und verstößt gegen § 6 Abs. 2 S. 1 Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG).
Ein privater Wetterdienstanbieter der für seine WetterApp Geld verlangt beziehungsweise bei dieser Werbung einspielt, sah im kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Das Landgericht Bonn entschied in diesem Sinne, und bestätigte, dass dem privaten Wetteranbieter ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zustehe.
Der DWD hielt dagegen, dass mit der App keine kommerziellen Ziele verfolgt würden. Es ginge darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, dass Menschen wirklich erreiche und ihnen ermögliche, nötige Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einschätzen zu können.
Die Richter sahen das nicht so: Mit seiner App agiere der DWD nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen – auch wenn kein Geld verlangt wird. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht. (LG Bonn, Urt. v. 15.11.2017, Az. 16 O 21/16).
Quelle: DWD-Wetter-App: LG Bonn untersagt kostenloses Angebot