Am 10.März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber Ärzten die Möglichkeit zur Verschreibung von Cannabis als Arzneimittel eingeräumt. Das Rauchen eines “therapeutischen” Joints ist in der Öffentlichkeit erlaubt.
WKR-Erklärung:
Nach neuer Rechtslage können Patienten bei besonderen, schwerwiegenden Erkrankungen, bei chronischen Schmerzen, bei rheumatischen Erkrankungen, bei multipler Sklerose, bei einer Palliativ-Behandlung und bei einigen andern Krankheitsbildern Cannabis auf Rezept erhalten. Eine ärztliche Verordnung berechtigt den Patienten, Cannabis in der Apotheke als Arzneimittel zu erstehen.
• Auf dem Rezept muss neben der Menge auch die Cannabissorte angegeben werden.
• Das Deutsche Ärzteblatt empfiehlt eine Verschreibung etwa in Form der „Cannabisblüten, Sorte Bedrocan, 15 g, Dosierung gemäß schriftlicher Anweisung“.
• Das so erworbene Rauschmittel darf der Patient in der Form konsumieren, die er für die richtige hält – auch in der Öffentlichkeit.
Im konkreten Fall hatte ein Mann, der aus medizinischen Gründen legitimiert war Cannabis zu konsumieren, einen Joint am Ufer der Isar geraucht. Das beobachteten Drogen-Fahnder. Sie konfiszierten den Joint und vernichteten ihn an Ort und Stelle, obwohl der Mann das ärztlich Rezept vorzeigte. Ein Ermittlungsverfahren wurde auf den Weg gebracht.
Der Mann legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein und bekam Recht. Den durch die rechtswidrige Vernichtung des Joints entstandenen Schaden von 6,80 Euro musste die Behörde ersetzen.
Anmerkung: Mit Inkrafttreten des Gesetzes (“Cannabis als Medizin”), hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine „Cannabisagentur“ geschaffen, die den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuert und kontrolliert. Gleichzeitig führt die „Bundesopiumstelle“ eine Erhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durch, um Erkenntnisse über die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu erhalten.
Die Bundesregierung stuft Cannabis grundsätzlich auch weiterhin als gefährliches Rauschmittel mit hohem Suchtpotenzial ein. Allerdings fordern einige Politiker und auch Strafrechtsprofessoren, wegen der angeblich geringen gesundheitlichen Gefahren, eine komplette Cannabisfreigabe. Das könne auch zur erheblichen Entlastung der Justiz und Polizei führen. Nach Aussage des Präsidenten der Deutschen Polizeigewerkschaft könnten bundesweit tausende Polizisten, die zur Drogenfahndung eingesetzt sind, dann andere Aufgaben wahrnehmen.
Quelle: Polizei hat Probleme mit medizinisch verordnetem Cannabis | Recht | Haufe