Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt

Ab 2018 gelten neue Werte für die Düsseldorfer Tabelle.

WKR-Erklärung:

Die erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017, erhöht ab dem 1. Januar 2018 den  monatlichen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Ab 1. Januar 2019 wird es eine weitere Steigerung geben. Daraus resultieren folgende Staffelungen:

• Altersstufe von 0 bis 5 Jahren 348 Euro ab 2018 und 354 Euro ab 2019 (derzeit 342 Euro)

• Altersstufe von 6 bis 11 Jahren 399 Euro ab 2018 und 406 Euro ab 2019 (derzeit 393 Euro)

• Altersstufe von 12 bis 17 Jahren 467 Euro ab 2018 und 476 Euro ab 2019 (derzeit 460 Euro)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt ausgehend vom jeweils letzten Existenzminimumbericht der Bundesregierung, den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung fest.

Quelle: Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zum 1.1.2018 angehoben | Recht | Haufe 

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