Die Aufbewahrungsfrist für ärztliche Patientenunterlagen beträgt regelmäßig 10 Jahre. Für bestimmte Dokumente gelten aber kürzere oder auch längere Fristen bis zu maximal 30 Jahren. Bei der Aktenaufbewahrung spielt zum einen das Recht des Patienten auf Information eine Rolle, zum anderen sind Gesichtspunkte des Datenschutzes zu beachten. Patientenunterlagen dürfen nicht endlos aufbewahrt werden, nach Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze müssen alle Akten ordnungsgemäß vernichtet werden.[
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Wie lange müssen Behandlungsakten aufbewahrt werden?
Nach § 630f BGB muss ein Arzt seine Krankenakten 10 Jahre aufheben, sofern keine abweichende Sonderregelung eingreift. Längere Aufbewahrungsfristen sehen zum Beispiel das Transplantationsgesetz und die Röntgenverordnung vor, je nach Art der Dokumente sind danach Fristen von 15, 20 oder 30 Jahren einzuhalten. Kürzere Fristen gelten beispielsweise für Abrechnungsdaten, die im Hinblick auf mögliche Regressansprüche nur drei Jahre aufbewahrt werden müssen.
Werden alle Akten nach Fristablauf vernichtet?
Ärzte heben in vielen Fällen ihre Dokumentationen länger auf, als es das Gesetz verlangt. Denn Schadenersatzansprüche können gegebenenfalls noch bis zu 30 Jahre nach einer Behandlung geltend gemacht werden. Auch bei chronisch kranken Patienten, deren Therapie noch fortgesetzt wird, soll die ältere Dokumentation erhalten bleiben. Falls Sie nach über 10 Jahren bestimmte ärztliche Unterlagen einsehen möchten, lohnt es sich in jedem Fall, beim Arzt nachzufragen.
Was geschieht mit den Akten, wenn die Praxis schließt?
Wenn ein niedergelassener Arzt seine Praxis aufgibt, muss er seine Dokumentationen grundsätzlich weiter aufbewahren und sie vor dem Zugriff Dritter schützen. Die offene Übergabe der Patientenakten an einen Praxisnachfolger ist nur mit Zustimmung des Patienten zulässig. Meistens übergeben ausscheidende Ärzte ihre Akten verschlossen an ihren Kollegen weiter, der sie nur öffnet, wenn der Patient damit einverstanden ist. Anderenfalls vernichtet er alle Dokumente ungesehen nach Ablauf der Frist.
Was geschieht mit den Akten, wenn der Arzt stirbt?
Nach dem Tod eines Arztes treten seine Erben in die Pflicht ein, die sensiblen Patientenunterlagen sicher zu verwahren. Im Regelfall wird der Erbe zuständig, der in den Besitz der Patientenkartei kommt. Durch die Erbschaft wird auch ein Erbe, der nicht selbst Arzt ist, zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist die ordnungsgemäße Vernichtung sicherstellen.
Falls Sie Probleme haben, den Verbleib Ihrer Patientenakte zu ermitteln, oder Ihnen die Einsichtnahme verweigert wird, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwälte.