Bei jedem Behandlungsfehler, ob einfach oder grob, kann der Patient Schadenersatz und Schmerzensgeld beanspruchen, sofern er durch diesen Fehler einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Der Unterschied wirkt sich aber auf die Beweisregeln im Zivilprozess aus. Wenn ein Arzt seine Sorgfaltspflicht in erheblichem Maße verletzt hat, soll der Geschädigte es leichter haben, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Deshalb muss er nach einem festgestellten groben Behandlungsfehler nicht mehr nachweisen, dass sein Gesundheitsschaden auf diesen Fehler zurückzuführen ist.
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Häufige Fälle aus der Praxis
Lässt beispielsweise ein Chirurg nach einer Operation Instrumente, Bauchtücher oder Klemmen im Bauchraum zurück, ist eine grobe Pflichtverletzung anzunehmen. Denn jeder Arzt muss wissen, dass er alle Gegenstände beschriften und anschließend nachzählen muss, beziehungsweise sein Hilfspersonal entsprechend anzuweisen und zu überwachen hat. Auch das Übersehen von Befunden auf Röntgenbildern zählt zu den groben Behandlungsfehlern, sofern die Befunde deutlich erkennbar waren. Weiterhin handelt es sich um einen gravierenden Fehler, wenn Patienten mit schwerwiegenden Krankheitssymptomen nicht sofort behandelt oder an den richtigen Facharzt verwiesen werden.
Rechtlichen Folgen bei einem groben Behandlungsfehler?
Während beim einfachen Behandlungsfehler der Patient den schwierigen Nachweis erbringen muss, dass dieser Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden war, kehrt sich die Beweislast um, wenn ein grober Fehler festgestellt wurde. Dann wird widerleglich vermutet, dass der Fehler kausal war. Der Arzt kann sich nur entlasten, wenn er den Beweis dafür erbringt, dass sein Fehler nicht zu dem Schaden geführt hat. Holen Sie nach einem erlittenen Behandlungsfehler sofort anwaltlichen Rat ein. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Medizinrecht kann die Sachlage zutreffend beurteilen und alle Ihre Ansprüche in voller Höhe durchsetzen.