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Was steht einem nach einem Unfall zu?

Nach einem Unfall kommen diverse Schadenspositionen in Betracht, und an einige von ihnen denkt kaum jemand. Nur wenn Sie alle Ihre Ansprüche kennen, können Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen.

Die Verursacher des Unfalls haften nach der Quote ihres Verschuldens. Hat der Gegner den Unfall zu 100 % zu verantworten, bekommen Sie vollen Schadenersatz. Je nachdem, wie viel Mitverschulden Sie tragen, verringert sich der Betrag um den prozentualen Anteil.

Reparaturkosten ermitteln

Zu den bekannten Schadenspositionen aus dem Unfallrecht zählen die Reparaturkosten am Fahrzeug. Um das beste Ergebnis zu erzielen, müssen Sie sich gründlich überlegen, ob Sie sich für die tatsächlichen oder fiktiven Kosten entscheiden. Falls eine Reparatur zwar die akuten Unfallfolgen beseitigt, das Fahrzeug aber weiterhin einen Restschaden behält, kommt auch der Ersatz der Wertminderung infrage. Bei einem technischen Totalschaden gibt es nur Wertersatz. Ist dagegen eine Reparatur möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann der Geschädigte entweder Wertersatz verlangen oder eine Reparatur durchführen lassen, deren Kosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Weitere Ansprüche bei Sachschäden

Falls Sie zur Berufsausübung oder aus anderen wichtigen Gründen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, können Sie für die Dauer der Reparatur entweder eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Erstattung von Mietwagenkosten beanspruchen. Auch die Kosten für das Abschleppen vom Unfallort und eventuelle Standgelder gehören zum ersatzfähigen Schaden. Zusätzlich steht Ihnen eine Unkostenpauschale von 40 Euro zu.

Ansprüche bei Personenschäden

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, können Sie die Kosten der Heilbehandlung sowie ein angemessenes Schmerzensgeld vom Gegner verlangen. Sollten Sie in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt sein, kommt möglicherweise ein Erwerbsschaden in Betracht. Außerdem können die Kosten einer Haushaltshilfe im Rahmen eines Haushaltsführungsschadens erstattungsfähig sein.

Gutachter- und Anwaltskosten

Sowohl die Kosten für die Sachverständigengutachten als auch die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt werden bei einem fremdverschuldeten Unfall vollständig von der Gegenseite übernommen. Selbst bei Unfällen mit geringem Schaden, die rechtlich einfach zu bewerten sind, erkennt die Rechtsprechung die Notwendigkeit der anwaltlichen Beteiligung an. Gehen Sie nach einem Verkehrsunfall auf Nummer sicher und lassen Sie sich von Beginn an professionell unterstützen.

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