Die Abfindung ist eine einmalige Geldleistung des Arbeitgebers, die im Regelfall für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Sie kann mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag einhergehen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, die Kündigung zu akzeptieren beziehungsweise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraglich zuzustimmen. Die Abfindungspraxis hat sich in Deutschland ohne eine generelle gesetzliche Vorgabe eingebürgert. Nur § 1 a Kündigungsschutzgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung nach einer betriebsbedingten Kündigung vor.
Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache
Meistens greift keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe einer Abfindung, diese hängt vielmehr von der Rechtslage im Einzelfall und dem Geschick der Parteien ab. Gute Chancen auf eine hohe Abfindung bestehen vor allem dann, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung zweifelhaft wäre, etwa mangels eines Kündigungsgrundes oder zu erwartender Schwierigkeiten bei dessen Nachweis. Weitere Faktoren sind die voraussichtliche Verfahrensdauer eines Kündigungsschutzprozesses und das damit verbundene Kostenrisiko. Auch die Länge des bestehenden Arbeitsverhältnisses und die Folgen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer spielen eine Rolle. Die entscheidende Frage ist: Welchen Betrag ist der Arbeitgeber bereit zu zahlen, damit es nicht zu einem Prozess kommt?
Faustregel: Halbes Jahresgehalt pro Bechäftigungsjahr
Zur groben Einschätzung der Höhe greifen die Gerichte gern auf eine verbreitete Faustformel zurück. Danach beträgt die Regelabfindung ein halbes Monatsentgelt (brutto, nach dem aktuellen Verdienst) für jedes Beschäftigungsjahr.
Beispiel: Der Arbeitnehmer war 12 Jahre im Unternehmen beschäftigt und hat monatlich 2.400 Euro brutto verdient. 1.200 Euro x 12 = 14.400 Euro.
Andere Formeln beziehen auch das Alter des Arbeitnehmers ein und erhöhen die Abfindung gestaffelt nach Altersgruppen. So sollen zum Beispiel junge Arbeitnehmer unter 39 Jahren nur ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten, ältere ab 50 Jahren ein ganzes. Alle diese Faustregeln haben jedoch keine rechtliche Bindungswirkung. Die angemessene Höhe einer Abfindung richtet sich immer nach den vielen Faktoren des jeweiligen Einzelfalles. Eine Formel kann Ihnen als ungefähre Ersteinschätzung und Basis für die folgende Auseinandersetzung dienen. Bei anstehenden Verhandlungen über eine Abfindung wenden Sie sich am besten an einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der alle wesentlichen Kriterien des Falles herausarbeitet und die beste Lösung für Sie erstreitet.