Wann steht mir Trennungsunterhalt zu?

Während der Trennung sind die Ehegatten noch füreinander verantwortlich und derjenige Partner, der nichts oder deutlich weniger verdient als der andere, kann Unterhalt verlangen.

Vom Trennungsunterhalt zu unterscheiden ist der nacheheliche Unterhalt oder Scheidungsunterhalt, den der Berechtigte erst nach der rechtskräftigen Scheidung beanspruchen kann. Die Trennung soll für den weniger verdienenden Ehegatten eine Übergangszeit sein, in der er Schritt für Schritt in den Beruf zurückfinden kann, um nach der Scheidung wieder allein für sich zu sorgen. Währenddessen soll er einen entsprechenden Lebensstandard wie während des Zusammenlebens halten können. 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt hängt von drei Voraussetzungen ab:

  • Trennung,
  • Bedürftigkeit des einen und
  • Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten.

Die Ehepartner müssen räumlich voneinander getrennt leben und keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.

Die Bedürftigkeit des einen Partners ist bereits anzunehmen, wenn ihm wegen der Trennung weniger Geld zum Leben verbleibt als zuvor. Im Regelfall kann der Berechtigte 3/7 des Mehrverdienstes vom Verpflichteten verlangen. Dieser muss leistungsfähig sein, also nach Abzug des Unterhalts noch genug übrig behalten, um seinen eigenen Lebensbedarf decken zu können.

Wie mache ich den Anspruch geltend?

Als Berechtigter müssen Sie den Unterhalt schriftlich einfordern, und zwar direkt nach der Trennung. Warten Sie zu lange, können Sie Ihre Ansprüche für die Vergangenheit verlieren, denn der Unterhaltspflichtige muss erst ab dem Monat zahlen, in dem er dazu aufgefordert wurde. Falls Sie noch keinen konkreten Betrag nennen können, reicht es zur Anspruchssicherung aus, dass Sie eine Auskunft über die Einkommensverhältnisse Ihres Ehegatten verlangen. 

Wie lange besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht längstens bis zu dem Tag, an dem die Scheidung rechtskräftig wird. Auch wenn die Ehegatten über mehrere Jahre getrennt leben, entfällt der Anspruch nicht automatisch bei Erreichen einer Höchstdauer. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlungspflicht schon vor Rechtskraft der Scheidung enden, zum Beispiel wenn der Berechtigte mit einem neuen Partner zusammenlebt.

Außerdem wird nach längerer Trennung jedem Ehegatten wieder abverlangt, dass er sich um ausreichende Erwerbstätigkeit bemüht. Wer ohne triftigen Grund nicht wieder ins Berufsleben einsteigt, kann seinen Anspruch verlieren.

Lassen Sie sich nach der Trennung umgehend von einem Experten beraten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht klärt Sie über alle infrage kommenden Ansprüche auf und sorgt dafür, dass Sie diese rechtzeitig und nachweisbar anmelden.

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