Das Coronavirus hat längst den Alltag aller Deutschen fest im Griff: Mit der steigenden Zahl der Erkrankungen werden auch immer mehr Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Veranstaltungen und Messer werden abgesagt, Kitas und Schulen bleiben geschlossen und Arbeitnehmer müssen zu Hause bleiben oder im Home-Office arbeiten.
Doch wie sieht das alles arbeitsrechtlich aus: Ist man in der Quarantäne krankgeschrieben? Wer zahlt den Lohn, wenn die Kita zu ist? Und darf der Chef jetzt auch private Auslandsreisen verbieten oder die ganze Belegschaft einfach in Zwangsurlaub schicken? Unser Rechtsanwalt Christoph Lattreuter beantwortet hier die wichtigsten Fragen!