Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs hängt immer von den vielen Faktoren des konkreten Falles ab. Als grobe Richtschnur können aber Tabellen mit Vergleichsfällen dienen. Nur spezialisierte Rechtsanwälte für Medizinrecht wissen, welche vielfältigen Kriterien die Gerichte bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Wenn Sie Schmerzensgeld für eine misslungene Zahnarztbehandlung einfordern möchten, sollten Sie sich von Beginn an anwaltlich beraten lassen.
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Wonach richtet sich die Höhe?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den erlittenen Schmerzen ab, und zwar von ihrer Intensität und Dauer. Falls der Patient im Anschluss an die fehlerhafte Behandlung nicht richtig kauen kann oder in anderer Weise beeinträchtigt ist, erhöht sich sein Anspruch. Auch entstehende Risiken, zum Beispiel eine gesteigerte Entzündungsgefahr für die Zukunft, können den Betrag steigern. Gleiches gilt, wenn der Patient sich wegen des Fehlers weiteren schmerzhaften Behandlungen unterziehen muss. Schließlich kommt es auch auf die Art und Schwere des Verschuldens an, das dem Zahnarzt anzulasten ist.
Welche Beträge sind in Deutschland üblich?
Deutsche Gerichte sprechen für zahnärztliche Behandlungsfehler zumeist Schmerzensgeldbeträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro zu. Nur bei groben Fehlern, die zu schwerwiegenden und dauerhaften Schädigungen geführt haben, kommen höhere Summen bis zu 10.000 Euro in Betracht. In einem extremen Fall billigte das OLG Hamm einem Patienten 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem der Zahnarzt ihm insgesamt zehn Zähne gezogen hatte. Der 16-Jährige war in der Folge auf Zahnersatz angewiesen, obwohl mindestens acht der gezogenen Zähne noch erhaltungsfähig gewesen wären.
Lassen Sie sich von einem Spezialisten helfen
In Deutschland dürfen Sie als geschädigter Patient keine horrenden Summen erwarten. Ein kleiner Schmerz, der schnell verfliegt, rechtfertigt noch kein Schmerzensgeld. Wenn Sie aber aufgrund einer Fehlbehandlung einen Zahn verloren haben, an Fehlstellungen des Gebisses leiden oder von dauerhaften Nervenschäden betroffen sind, sollten Sie Ihre Ansprüche unbedingt durchsetzen. Das finanzielle Trostpflaster kann Sie zumindest für den Verlust an Lebensqualität entschädigen. Wenden Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt für Medizinrecht. Dieser kann im Vorfeld eine zutreffende Schätzung abgeben und Ihnen helfen, Ihre Rechte richtig wahrzunehmen.