Beim Einsatz einer Hüftprothese kann einiges schiefgehen und mancher Eingriff lässt sich nicht umkehren. Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler bei einer Hüft-TEP-OP geschädigt wurden, stehen Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.
Das Hüftgelenk ist das zweitgrößte Gelenk des Körpers und zeigt wegen seiner intensiven Nutzung bei der Bewegung besonders oft Verschleißerscheinungen. Daher werden in Deutschland etwa 200.000 Patienten jährlich sogenannte Hüft-TEP (Totalendoprothesen) eingesetzt.
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Mögliche Folgen einer fehlerhaften Hüft-OP
Behandlungsfehler können riskante Folgeoperationen auslösen, denn wenn die Prothese erneut eingebracht werden muss, fällt das Resultat stets schlechter aus als beim ersten Mal. Die Haltbarkeit der nächsten Prothese ist geringer als die der vorherigen. Im schlimmsten Fall führen fehlerhafte Operationen dazu, dass der Patient kein neues Hüftgelenk mehr bekommen kann und in den Rollstuhl muss.
Häufige Fehler bei Hüftoperationen
Ein typischer Fehler beim Protheseneinsatz ist die falsche Positionierung der Hüftpfanne, sodass der Hüftkopf nicht sicher in der Hüftpfanne liegt. Außerdem kann eine Fehlstellung den Abrieb am synthetischen Material begünstigen, weshalb ein Austausch dann früher nötig wird als beim kunstgerechten Einsatz. Falls das künstliche Gelenk aus Metall besteht, kann der verstärkte Abrieb auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, weil Schwermetallpartikel in den Organismus gelangen. Bei einer besonders schlecht durchgeführten Operation kann eine Nervenschädigung nach der Hüft-OP auftreten, die Folge sind dauerhafte Taubheitsgefühle oder Lähmungen.
Liegt ein Aufklärungsfehler vor?
Der behandelnde Arzt muss nicht nur die Operation fachgerecht durchführen, sondern dem Patienten auch vorher klarmachen, welche Risiken damit verbunden sind. Verletzt der Arzt seine Aufklärungspflicht, liegt auch darin ein Behandlungsfehler. Speziell bei der Hüft-OP muss der Arzt erklären, warum die Operation aus seiner Sicht notwendig ist. In vielen Fällen können Hüftgelenksprobleme mit konservativen Therapien behandelt werden, etwa mit Schmerzmitteln und Hemmern für Entzündungen oder mit Sport und Physiotherapie. Nur wenn diese Alternativen ausscheiden, ist eine Operation geboten. Da der Einsatz einer Hüftprothese nicht rückgängig gemacht werden kann, sind an die Aufklärungspflichten des Arztes hohe Ansprüche zu stellen.
Was tun nach misslungener Hüft-OP?
Falls Sie nach einer Hüft-OP Beschwerden haben, sollten Sie der Ursache auf den Grund gehen. Zuerst holen Sie am besten eine ärztliche Zweitmeinung ein und wenden sich an Ihre Krankenkasse, die ein Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gibt. Außerdem ziehen Sie so früh als möglich einen Rechtsanwalt hinzu, der über einschlägige Erfahrungen im Medizinrecht verfügt. Der kann Ihnen die Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung abnehmen und gegebenenfalls Ihre Ansprüche im gerichtlichen Verfahren durchsetzen.