Kündigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen schlechter Arbeitsleistungen, muss er die Leistungen des Mitarbeiters in Relation zu allen vergleichbaren Arbeitnehmern beurteilen.
WKR-Erklärung
Die Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung bedarf des Vergleiches mit den Leistungen der Kollegen. Ist die Abweichung erheblich, kann verhaltensbedingt gekündigt werden.
Ein KFZ-Mechaniker hatte Kündigungsschutzklage eingereicht, nachdem er wegen mangelnder Leistungen gekündigt wurde. Dieser wurde stattgegeben, da der Arbeitgeber hätte nachweisen müssen, dass der Mechaniker seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt und die Durchschnittsleistung erheblich unterschritten hätte. (Arbeitsgericht Siegburg / 3 Ca 1305/17)