Unterhält sich ein an einer Schule angestellter Erzieher mit einer Schülerin über einen längeren Zeitraum per WhatsApp sexuell anzüglich über ihre knappe Bekleidung, begründet dies grundsätzlich die fristlose Kündigung.
WKR-Erklärung:
Im vorliegenden Fall schrieb ein Erzieher WhatsApp-Nachrichten an Schülerinnen, in denen er sie aufforderte, in der Schule knappe Kleidung zu tragen.
Nach Ansicht des des LAG Rheinland-Pfalz haben Lehrkräfte auch in ihrer Freizeit ein angemessenes Verhältnis von Distanz und Nähe zu ihren Schülern zu wahren, insbesondere im sensiblen Bereich der sexuellen Selbstbestimmung.
Lehrkräfte müssen jeglichen Anschein „sexuell motivierten Verhaltens“ gegenüber den anvertrauten Kindern und den damit zwangsläufig hervorgerufenen Ängsten bei den Eltern vermeiden, entschieden die Richter. (LAG Rheinland-Pfalz / 7. August 2017 / Urteil (Az.: 1 Sa 521/16).