Der Betriebsrat kann über sein Mitbestimmungsrecht beim betrieblichen Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) ggf. eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern erzwingen…
…entschied das Arbeitsgericht Kiel im Falle einer Klinikleitung, die sich nicht mit dem Betriebsrat auf die notwendige Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen einigen konnte. Unter Berufung auf den betrieblichen Gesundheitsschutz und das dortige Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gab das Arbeitsgericht dem Betriebsrat Recht, da die Mindestbesetzung der Vermeidung der Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers diene.