Sind Leipzigs in die Kritik geratenen „Traffipax“-Rotlichtblitzer doch nicht vorschriftsmäßig aufgebaut? Das MDR-Magazin „Umschau“ und das Portal Geblitzt.de haben stichprobenartig Anlagen überprüft, und in zwei Fällen offenbar Aufbaumängel festgestellt. Die Folge: Bußgeldbescheide könnten anfechtbar sein.
So soll sowohl beim Gerät an der Kreuzung Berliner Straße / Kurt-Schumacher-Straße als auch beim Blitzer an der Lagerhofstraße / Mecklenburger Straße der amtlich vorgeschriebene Abstand zwischen den Induktionsschleifen im Untergrund deutlich weniger als 1,20 Meter betragen. Messungen an den Verlegespuren auf der Fahrbahndecke zeigten, dass der Abstand nicht größer als 70 bis 80 Zentimeter ist, bestätigte Detlef Grube, Vertragsanwalt von Geblitzt.de gegenüber LVZ.de.