Das neuartige Coronavirus bringt nicht nur im Alltag und Freizeitleben, sondern auch im Job vieles durcheinander. Unser Rechtsanwalt Christoph Lattreuter weiß: Wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, dürfen Vorgesetzte in dieser Zeit Überstunden anordnen. Jedoch muss immer die persönliche Situation berücksichtigt werden, beispielsweise die Betreuung von Kindern.
Hier finden Sie Beantwortung der wichtigsten Fragen sowie Tipps zu Home-Office, Urlaub und Überstunden während der Corona-Krise.