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Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Art von Behandlung Sie wünschen oder nicht wünschen, falls Sie im Ernstfall nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu äußern. Damit Ihre Verfügung den hohen Anforderungen der Rechtsprechung genügt und für die behandelnden Ärzte verständlich und bindend wird, müssen Sie jede medizinische Maßnahme darin genau bezeichnen. Vorformulierte Musterverfügungen sind oftmals nicht konkret genug, daher sollten Sie lieber einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Abfassung Ihrer individuellen Patientenverfügung beauftragen.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Viele Menschen sind irrtümlich der Meinung, dass Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder keine Vollmacht bräuchten, um Erklärungen im Namen des Patienten abzugeben. Tatsächlich aber kann nur der Patient selbst in medizinische Behandlungen einwilligen, sofern er seine Angehörigen nicht schriftlich bevollmächtigt hat. Jeder Mensch, ob jung oder alt, kann durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung in eine Situation geraten, in der er seinen Willen nicht mehr bilden oder erklären kann, etwa weil er im Koma liegt, bewusstlos ist oder eine geistige Schädigung erlitten hat. Für diesen Fall sollten auch Sie vorsorgen.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten

Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ergeben sich aus § 1901a I BGB. Danach muss der Erklärende volljährig und einwilligungsfähig sein und seine Wünsche in Bezug auf spätere, in der Zukunft liegende Behandlungen schriftlich festhalten. Im Regelfall ist nur eine eigenhändige Unterschrift erforderlich, wenn aber der Verfasser nicht schreiben kann, muss er sein Handzeichen notariell beglaubigen lassen. 

Was gehört in die Patientenverfügung?

Die einzelnen Bestimmungen müssen so konkret gefasst sein, dass ein behandelnder Arzt ohne weitere Erforschung des mutmaßlichen Willens erkennt, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Die Verfügung muss also detaillierte Angaben über einzelne Maßnahmen enthalten, wie zum Beispiel:

• Wiederbelebungsversuche,
• künstliche Beatmung,
• künstliche Ernährung,
• Bluttransfusionen,
• Dialyse,
• Gabe von Antibiotika und
• Schmerztherapien.

Lassen Sie sich bei der Formulierung helfen

Sie müssen genau ausführen, unter welchen Bedingungen Sie lebenserhaltende Maßnahmen befürworten oder ob Sie diese generell oder bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen ablehnen. Außerdem sollten Sie angeben, ob Sie zu Organspenden bereit sind, welche Organe Sie gegebenenfalls spenden möchten und ob Sie dafür lebenserhaltenden Maßnahmen zustimmen.
Unsere Spezialisten für Medizinrecht unterstützen Sie gern bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung. Je nach Wunsch können wir Ihnen beratend zur Seite stehen oder das gesamte Dokument nach Ihren Vorgaben erstellen.

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