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Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Für ordentliche Kündigungen schreibt das Gesetz bestimmte Fristen vor. Damit Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Ihre Rechte wahrnehmen können, sollten Sie die grundlegenden Bestimmungen kennen. Sondervorschriften zur Kündigungsfrist können sich in einem geltenden Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag finden. Existieren dort keine speziellen Regelungen, gilt die gesetzliche Frist nach § 622 BGB. 

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Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB

Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist danach für beide Seiten vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwei Jahren, beträgt die Frist für den Arbeitgeber einen Monat zum Ablauf des Kalendermonats. Für längere Arbeitsverhältnisse sieht das Gesetz gestaffelt längere Fristen für Arbeitgeber vor, nämlich:

• ab 5 Jahren 2 Monate
• ab 8 Jahren 3 Monate
• ab 10 Jahren 4 Monate
• ab 12 Jahren 5 Monate
• ab 15 Jahren 6 Monate 
• ab 20 Jahren 7 Monate

Welche Abweichungen von der Frist sind möglich?

Die Parteien können im Arbeitsvertrag eine Regelung zur Frist treffen, die von der gesetzlichen Vorgabe abweicht. Dabei gelten jedoch Einschränkungen: Die Frist für den Arbeitgeber darf nicht kürzer sein als die des Arbeitnehmers. Außerdem darf sie nur länger, aber nicht kürzer sein als die gesetzliche Frist. Auch nach oben gibt es eine Grenze: Die Ausdehnung der Frist auf viele Jahre, selbst wenn sie für beide Seiten gilt, ist als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nicht zulässig. Denn der Mitarbeiter wäre sonst dran gehindert, sich beruflich neu zu orientieren.

Ausbildung und Probezeit

In der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Auszubildende können während der viermonatigen Probezeit sowohl selbst ohne Einhaltung einer Frist kündigen als auch gekündigt werden. Im Anschluss an die Probezeit richtet sich die Frist für den Auszubildenden wiederum nach § 622 I BGB und beträgt vier Wochen. Der Ausbilder kann dann nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen, eine ordentliche Kündigung kommt bis zum Ende der Ausbildung nicht mehr in Betracht.

Folgen einer falschen Kündigungsfrist

Hat der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine zu kurze Frist genannt, nimmt die Rechtsprechung grundsätzlich an, dass die Erklärung als fristwahrende Kündigung ausgelegt werden kann. Das bedeutet, dass die Kündigung nach Ablauf der richtigen Frist wirksam wird. Als Konsequenz beginnt die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage schon mit Zugang der verfrühten Kündigung zu laufen. Auch wenn das Datum also nicht stimmt, müssen Sie sofort tätig werden, um die dreiwöchige Klagefrist nicht zu versäumen.

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