Arbeitgeber müssen es nicht hinnehmen, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf ihrem PC Fußball schauen.
WKR-Erklärung:
Auch wenn es sich nur um wenige Sekunden handelt: Arbeitgeber müssen nicht akzeptieren, dass Angestellte während der Arbeitszeit fernsehen und damit ihre Tätigkeit unterbrechen. Eine Abmahnung ist rechtsgültig. So entschied das Arbeitsgericht Köln im Fall des Mitarbeiters eines Automobilzulieferers, der während seiner Dienstzeit für eine halbe Minute einem Fußball-Live-Stream folgte. (Az: 20 Ca 7940/16)