Einige Feiertage, die etwa Weihnachten und Ostern zählen zu den Feiertagen, welche bundesweit gelten und feststehen. Doch Fronleichnam, Maria Himmelfahrt oder der Buß- und Bettag gelten nicht in allen Bundesländern als Feiertage.
Wer etwa in NRW wohnt, aber in Niedersachsen arbeitet, muss auch am Fronleichnam an seinem Arbeitsplatz antreten, da Feiertage an dem Ort, zählen, wo gearbeitet wird.
Nun sind zahlreiche Arbeitnehmer im Home Office und arbeiten von zu Hause aus. Darf man in dem Fall auch den Laptop beiseite stellen oder gelten die Feiertagsregeln des Landes, wo der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat? WKR klärt hier im Interview auf!