Auch bei Unwetter: Fahren Züge nicht planmäßig oder fallen aus, können Reisende Geld zurückfordern.
WKR-Erklärung:
Auch bei Verspätungen, bedingt durch schlechte Witterungsverhältnisse, haben Bahnreisende die grundsätzlichen Rückerstattungsansprüche. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
So können ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises und ab zwei Stunden 50 Prozent zurückverlangt werden. Weitere Optionen sind der Verzicht auf die Fahrt und die Rückforderung des Preises in voller Höhe oder der Reiseabbruch mit der kostenlosen Rückfahrt zum Startpunkt, nebst Preiserstattung für die nicht genutzte Strecke.
Die Bestimmungen gelten sowohl für den Nah- als auch für den Fernverkehr und beziehen Privat- und S-Bahnen mit ein.