Reiseveranstalter dürfen zumindest für bestimmte Reisekategorien mehr als 20 % Anzahlung (hier: 40 %) auf den Reisepreis vom Kunden verlangen und dies mit den Provisionsforderungen der Reisebüros begründen.
Quelle: Reiseveranstalter dürfen Reisepreis-Anzahlungen über 20% fordern | Recht | Haufe
WKR-Erklärung: Im vorliegenden Fall hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen TUI Deutschland auf Unterlassen geklagt. TUI hatte bei bestimmten Pauschalreisen als Reisebedingung eine Vorauszahlung von 40 % verlangt und dieses gerichtlich mit sofort fälligen Provisionszahlungen an die Reisebüros begründet, die aufgrund der Art und Weise der Reise im Verhältnis zum Reisepreis deutlich höher sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nunmehr diese Praxis in einem Urteil vom 25.07.2017 (Az. ZR 71/16).